Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Zu einem gerichtlichen Verfahren würde es nur kommen, soweit die Staatsanwaltschaft aufgrund der Anzeige gegen Sie, Anklage erhebt. Dies wird aber nur erfolgen, soweit ein hinreichender Tatverdacht gegen Sie besteht und nicht von vorn herein absehbar ist, dass eine Verurteilung unwahrscheinlich erscheint. So ist es wohl in Ihrem Fall. Soweit keine Zeugen den angeblichen Diebstahl bestätigen können, bestehen an Ihrer Täterschaft erhebliche Zweifel. Hier gilt der Grundsatz: "Im Zweifel ist für den Angeklagten zu entswcheiden", es hat also ein Freispruch zu erfolgen, soweit die Tat nicht umfassend nachgewiesen werden kann. Nur die Tatsache, dass die Dame behauptet, Sie seien die Einzige gewesen, welche am Tatort gewesen ist, wird für einen ninreichenden Tatverdacht nicht ausreichen, so dass ich davon ausgehe, dass das Verfahren durch die Ermittlungsbehörde wegen mangelndem Tatverdacht gem. § 170 II StPO
eingestellt wird.
Ich hoffe, Ihre Anfrage hinreichend beantwortet zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Christian Kah
Rechtsanwalt
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Ich werde des Diebstahls beschuldigt und bin unschuldig
24. Mai 2005 12:50 |
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Rechtsanwalt Christian Kah
Hallo ! Ich arbeite in einem Pflegedienst. Eine ältere Dame beschuldigt mich nun ihr 300 Euro gestohlen zu haben weil ich angeblich die einzigste war die dort gewesen ist. Habe nach diesem Vorwurf sofort Anzeige gegen diese Dame gemacht da ich unschuldig bin. Sie hat darauf hin auch eine Anzeige gemach. ? Meine Frage Es steht jetzt aussage gegen aussage und niemand hat einen zeugen. Geht es nun vor Gericht? Es würde mich dann meinen Job kosten obwohl ich mir keiner schuld bewußt bin. Gruß Nicole
Trifft nicht Ihr Problem?
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FRAGESTELLER 7. Oktober 2025
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