Sehr geehrter Fragender,
es ist in Ihrem Fall von einem gewissen Vertrauensschutz auszugehen, da die Sache so lange ruhig gestellt war, sodass Sie sich auf die bislang getroffenen Regelung verlassen konnten und nun nicht "einfach" ein neuer Sachbearbeiter die Vollstreckung einleiten kann. Insbesondere gilt dies, wenn sich Ihre Vermögenssituation nicht sonderlich gegenüber dem damaligen Zeitpunkt nicht wesentlich verbessert hat.
Da dieses grundsätzlich eine problematische Situation ist, schlage ich in jedem Falle vor, einen Rechtsanwalt zu beauftragen.
In jedem Falle sollten Sie - sofern noch nicht geschehen und sofern noch innerhalb der Frist möglich - Einspruch gegen die Vollstreckung einlegen (nicht nur gegen die Festsetzung der Säumniszuschläge, da diese im Übrigen kraft Gesetzes entstehen).
Gerne bin ich Ihnen in dieser Situation behilflich. Die Kontaktdaten entnehmen Sie bitte der gleichzeitig versandten Mail. Ich weise darauf hin, dass die Sache eilbedürftig ist.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. C. Seiter
Säumniszuschläge
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Aktuellen Kostenvorschlag |
Steuerrecht
Beantwortet von
Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich war in den Jahren 1998 bis 2000 selbständig. Seit 01.04.2000 bin ich wieder in einem Angestelltenverhältnis.
In der Zeit der Selbständigkeit sammelten sich verschiedene Verbindlichkeiten die mich eine z.T. kritische Situation brachten (Pfändung).
U.a. waren auch Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt in Höhe von ca. 3.000 Euro (Einkommensteuer) entstanden.
Da ich zu diesem Zeitpunkt für zwei Kinder und kurz später für drei Kinder unterhaltspflichtig war (Stand heute unverändert) hatte ich ein Gespräch mit dem Vollzugsbeamten beim Finanzamt im Jahr 2001 vereinbart.
Die Aussage des Beamten war die, dass mein Fall ruhen würde, da angesichts meiner finanziellen Situation klar wäre, dass hier nicht gepfändet werden kann.
In den Jahren 2006 - 2008 machte ich jeweils einen Lohnsteuerjahresausgleich. Im Bescheid erhielt ich jeweils die Information, dass die Gutschriften mit den bestehenden Forderungen verrechnet wurden. Darüber hinaus bekam ich keine Informationen seitens des FA in den Jahren bezügl. der bestehenden Forderungen.
Nachdem in diesem Jahr die Forderung Kfz-Steuer ebenfalls verrechnet wurden, obwohl ich diese überwiesen hatte, hatte ich, um einen Überblick zu erhalten, beim zust. Finanzamt um eine Aufstellung der Forderungen und der bisherigen Verrechnungen gebeten.
Stattdessen erhielt ich jetzt (ca. 1 Monat später) ein Schreiben mit der Aufstellung der Forderungen von 1999 und 2000 und Säumniszuschlägen in etwa gleicher Höhe.
In Summe wurde der Betrag von etwas mehr als 6.000 Euro zahlbar innerhalb von 10 Tagen gefordert. Gleichzeitig, auch auf diese Forderungen noch drauf wieder ein Säumniszuschlag von etwas mehr als 60 Euro.
Der Beamte stellte sich im Schreiben kurz als Nachfolger vor, mit der Information, dass er nun meinen Fall übernommen hätte.
Ich habe nun erst einmal schriftlich den Sachverhalt dargestellt und den Säumniszuschlägen widersprochen (Einschreiben).
Nun meine Frage: Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich? Was muss ich beachten, um meine Rechte entsprechend zu wahren (Fristen, gegen was Einspruch einlegen, Adressat)? Muss ich die Säumniszuschläge akzeptieren (ich hatte hier im Forum den Hinweis auf ein Urteil gefunden, dass Säumniszuschläge nicht gerechtfertigt sind, wenn der Säumige zahlungsunfähig ist)?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen
Einspruch Einspruch Frage
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