Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
hiermit beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Grundsätzlich muss ein Angeklagter zur Hauptverhandlung erscheinen. In bestimmten Verfahren ist dies nicht erforderlich. Unter bestimmten Voraussetzungen, d. h. bei einem zu erwartenden geringen Strafmaß können Sie zur Verpflichtung zum Erscheinen entbunden werden. In diesen Fällen könnten Sie sich durch einen Verteidiger vertreten lassen. Ohne den genauen Tatvorwurf zu kennen, kann ich Ihnen keine spezifische Auskunft geben.
Ich rate Ihnen eine Verlegung beantragen. Wenn Sie dem Gericht darlegen, dass Sie erst spät von der Hauptverhandlung erfahren haben und nun nicht zu dem Termin erscheinen können, weil Sie sich im Ausland befinden, wird dem Antrag eventuell stattgegeben.
Ich hoffe Ihnen hiermit weitergeholfen zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Astrid Hein
Rechtsanwältin
Hauptverhandlung verschieben ist es möglich?
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Strafrecht
Beantwortet von
Rechtsanwältin Astrid Altmann
Also nur kurz im ganzen.Ich befinde mich zur zeit in bewährung für noch genau 2 jahre.Da ich nach der entlassung als erstes zu meinem vater gezogen bin war auch meine erste adrsse dort zwischenzeitlich bin ich 2 mal umgezogen im juni bis september habe ich in recklinghausen gewohnt und jetzt seid 3 wochen in köln wo ich auch bei beiden wohnungen angemeldet war,heute erfuhr ich von meinem vater das bei ihm ein brief angekommen ist Ladung zu Hauptverhandlung wegen betrugs sache von 2003 .Da aber mein vater abwechselnd mit mir meine oma in polen betreut mal ist er 1 monat dort mal ich konnte er die post heute erst lesen weil er gestern erst zurück kamm jetzt bin ich in polen und weiß nicht ws ich machen kann.die verehandelung ist bereits am 15.09.Kann ich edieese noch veereschieben laesesen ich muß edoch iergenedwie an einen anwalt kommen oder ?immeerhin iest eder berief beerites am 24.7 angekommen und das auf eine falesche adresse
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