Unfallrente

27. August 2008 17:06 |
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Familienrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Hallo
Neben meiner Alters und Betriebsrente (65 Jahre) bekomme ich eine Unfallrente von der Berufsgenossenschaft ( z.Z. 700 Euro 50 % wegen Verkapitallisierung vor 2 Jahren ) . Bin seid 45 Jahren verheiratet und bei gelegentlichen Streitigkeiten ist Geld immer ein Thema.
Meine Frage ist folgende: Wird die Unfallrente bei einer Trennung zu 50 % geteilt ? auch wenn ich 80 % Schwerbehindert
durch den Verlust eines Beines ( Amputation im Oberschenkel )
bin und bei Krankheit ( und wahrscheinlich mit zunehmenden Alter ) an einen Rollstuhl gefesselt bin . Und dann wahrscheinlich auf fremde Hilfe angewiesen bin.Habe mal gehört
das hier nach einer Bedürftigkeit gerechnet wird.

mfg


27. August 2008 | 18:04

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

nach der anzuwendenen Düsseldorfer Tabelle wird auch die Unfallrente dem anrechenbaren Einkommen angerechnet.

Allerdings werden in Ihrem Fall dann auch die tatsächlichen Mehraufwendungen im Gegenzug berechnet werden, d.h. die konkreten Mehrkosten für Krankenpflege, Medikamente, Hilfsmittel etc. werden davon wieder abgezogen, so dass Ihre Frau sicherlich nicht 50% der Unfallrente erhalten wird.

Ihr Einwand, dass dann Ihre Bedürftigkeit vorrangig zu beachten ist, ist daher richtig, zumal dann auch noch von den Gerichten im Rahmen der Billigkeitsprüfung gewisse Abstriche gemacht werden.



Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle


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