Gegenkündigung?

| 24. August 2008 14:38 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Astrid Altmann

Ich befinde mich in einem unbefristeten Vollzeitarbeitsverhältnis, denke jedoch darüber nach, mich selbständig zu machen.
Kern meiner evtl. Selbständigkeit entspräche genau dem Geschäftszweg meines jetzigen Arbeitgebers.
Meine vertragl. Kündigungsfrist beträgt 6 Wochen zum Quartalsende. Wenn ich nun zum 31.3.2009 (also erst dem übernächst-möglichen Termin) kündigen würde - könnte mein AG dann mit einer "Gegenkündigung" zum 31.12.2008 reagieren?

Ich gehe davon aus, dass ich ab dem Moment meiner Kündigung seitens des AG freigestellt würde. (Ich habe im Rahmen meiner Tätigkeit Zugang zu geschäftskritischen Informationen / Kalkulationen / Kundenlisten / Software etc.)

Ändert sich durch meine Kündigung die Situations des AG hinsichtlich einer AG-seitigen Kündigung oder bedarf es hier immer noch eines "guten Grundes" für eine Kündigung? Persönliche und/oder betriebliche Gründe liegen nicht vor, müssten für eine Kündigung quasi "konstruiert" werden?

Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

hiermit nehme ich zu Ihren Fragen wie folgt Stellung:

Ihr Arbeitgeber kann nur kündigen, wenn die Regelung in dem Arbeitsvertag hinsichtlich der Kündigungsfrist wirksam ist und – sofern das Kündigungsschutzgesetz anwendbar ist – die Kündigung sozial gerechtfertigt ist. Natürlich müssen Gründe für eine soziale Rechtfertigung tatsächlich vorliegen und können nicht „konstruiert“ werden.

Ihre Kündigung stellt keinen Kündigungsgrund dar.

Hinsichtlich Ihrer beabsichtigten Selbständigkeit gebe ich zu Bedenken, dass ein Wettbewerbsverbot zu beachten ist. Eine diesbezügliche abschließende rechtliche Beurteilung ist mangels detaillierter Angaben nicht möglich.

Im Übrigen erlaube ich mir den Hinweis, dass eine Kündigung Ihrerseits eine zeitliche Sperre hinsichtlich des Arbeitslosengeldbezuges zur Folge, sofern diese Situation – gegebenenfalls vorübergehend – eintreten sollte und Ihnen die Möglichkeit verwehrt wird finanzielle Unterstützungen hinsichtlich Ihrer Existenzgründung zu erhalten.

Ich hoffe Ihnen hiermit weitergeholfen zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Astrid Hein
Rechtsanwältin

Rückfrage vom Fragesteller 24. August 2008 | 15:08

Vielen Dank für die schnelle Auskunft an einem Sonntag.
Mit anderen Worten - für mich dürften sich keine (rechtlichen) Nachteile durch meine Kündigung hinsichtlich meiner Position meinem Arbeitgeber gegenüber. (ALG - Sperre etc. ist klar)

Kündigungsschutzgesetz ist wohl anwendbar, AG beschäftigt 450 Mitarbeiter an 8 Standorten in D.


Kurz: Mein AG hat durch meine Kündigung nicht MEHR Möglichkeiten, mich zu kündigen, als er OHNE die Kündigung auch hätte, richtig?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 24. August 2008 | 15:21

Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

es freut mich Ihnen weitergeholfen zu haben.

Ja, Ihre Zusammenfassung ist korrekt: Durch Ihre Kündigung hat Ihr Arbeitgeber nicht mehr Möglichkeiten Ihnen zu kündigen.

Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Restsonntag und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Astrid Hein
Rechtsanwältin

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