Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
hiermit nehme ich zu Ihren Fragen wie folgt Stellung:
Ihr Arbeitgeber kann nur kündigen, wenn die Regelung in dem Arbeitsvertag hinsichtlich der Kündigungsfrist wirksam ist und – sofern das Kündigungsschutzgesetz anwendbar ist – die Kündigung sozial gerechtfertigt ist. Natürlich müssen Gründe für eine soziale Rechtfertigung tatsächlich vorliegen und können nicht „konstruiert“ werden.
Ihre Kündigung stellt keinen Kündigungsgrund dar.
Hinsichtlich Ihrer beabsichtigten Selbständigkeit gebe ich zu Bedenken, dass ein Wettbewerbsverbot zu beachten ist. Eine diesbezügliche abschließende rechtliche Beurteilung ist mangels detaillierter Angaben nicht möglich.
Im Übrigen erlaube ich mir den Hinweis, dass eine Kündigung Ihrerseits eine zeitliche Sperre hinsichtlich des Arbeitslosengeldbezuges zur Folge, sofern diese Situation – gegebenenfalls vorübergehend – eintreten sollte und Ihnen die Möglichkeit verwehrt wird finanzielle Unterstützungen hinsichtlich Ihrer Existenzgründung zu erhalten.
Ich hoffe Ihnen hiermit weitergeholfen zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Astrid Hein
Rechtsanwältin
Vielen Dank für die schnelle Auskunft an einem Sonntag.
Mit anderen Worten - für mich dürften sich keine (rechtlichen) Nachteile durch meine Kündigung hinsichtlich meiner Position meinem Arbeitgeber gegenüber. (ALG - Sperre etc. ist klar)
Kündigungsschutzgesetz ist wohl anwendbar, AG beschäftigt 450 Mitarbeiter an 8 Standorten in D.
Kurz: Mein AG hat durch meine Kündigung nicht MEHR Möglichkeiten, mich zu kündigen, als er OHNE die Kündigung auch hätte, richtig?
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
es freut mich Ihnen weitergeholfen zu haben.
Ja, Ihre Zusammenfassung ist korrekt: Durch Ihre Kündigung hat Ihr Arbeitgeber nicht mehr Möglichkeiten Ihnen zu kündigen.
Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Restsonntag und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Astrid Hein
Rechtsanwältin