Altbau, Sanierung, wer ist für die Trocknung verantwortlich

| 15. September 2025 15:19 |
Preis: 45,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Zusammenfassung

Verantwortlichkeit für die Leerung von Trocknungsgeräten

In einem Altbau (ca. 1903) fand eine Schwammsanierung statt. Im Erdgeschoss wurden Böden ausgetauscht (Balken, Schüttung, Verlegeplatten) und die Balken im den Fachwerkwänden teilweise erneuert. Statt die Wände zu verputzen, wie es im Angebot stand, wurden die mit Rigips verkleidet.
An der Tür sieht man jetzt zwischen Wand und Rigips Schimmel. Die Maßnahme ist noch nicht ganz abgeschlossen.

Die Mieter sind während der Maßnahme ausgezogen, ich habe noch keinen Schlüssel von der Wohnung, die Handwerker schon. Das ist auch den Handwerkern bekannt.

Jetzt wird gesagt, das das Trocknungsgerät regelmäßig von den Mietern hätte geleert werden müssen. Muss das nicht die Firma machen?

15. September 2025 | 15:44

Antwort

von


(2932)
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26135 Oldenburg
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Sehr geehrte Ratsuchende,


der Mieter wäre nur dann für dieLeerung verantwortlich, wenn

a) er für den Schaden und damit die Aufstellung der Trockungsgeräte verantwortlich gewesen ist;
oder
b) er sich vertraglich zur Leerung ausdrücklich verpflichtet hat.


Da hier nach Ihrer Sachverhaltsdarstellung offenbar beide Alternativen ausscheiden, ist es eine (zumindest) vertragliche Nebenpflicht der beauftragten Firma.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg


Bewertung des Fragestellers 17. September 2025 | 16:44

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Ob mir der Anwalt wirklich geholfen hat, kann ich erst beurteilen, wenn die ganze Sache abgeschlossen ist. Ich kann etwas sicherer auftreten, wenn die Firma nicht kostenfrei nachbessert, müsste ich das einklagen. Ob das dann Erfolgreich ist, weiß ich nicht. Wenn ja, hat der Anwalt geholfen, wenn nein hatte er eine Fehlinformation.

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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 17. September 2025
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