Ich beantworte Ihre Anfrage auf der Basis des geschilderten Sachverhaltes und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:
Die Mängel sind offensichtlich unstreitig; ebenso ist unstreitig, dass Sie mit der Umzugsfirma eine Ersatzvornahme vereinbart haben, wonach Sie sich selber auf Kosten der Umzugsfirma um die Beseitigung der Mängel vor Ort bemühen.
Wenn Sie die notwendigen Reparaturen selber (oder privat von jemand anderem) vornehmen, können Sie nach § 249 Absatz 2 BGB
"...statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen."
Ich empfehle Ihnen daher, sich einen Kostenvoranschlag zu besorgen, aus dem sich die Kosten für die Schadensbeseitigung ergeben.
Den in dem Kostenvoranschlag ausgewiesenen Nettobetrag sowie die Kosten des Voranschlages selber und noch 20.- € Pauschalkosten für Telefonate pp können Sie dann als Geldersatz ansetzen.
Da Sie gegen das Umzugsunternehmen einen Zahlungsanspruch haben, können Sie in dieser Höhe gegen den Rechnungsbetrag von 2.726,89 Euro aufrechnen und diesen entsprechend reduzieren.
Ich kann Ihnen nicht empfehlen, erst vollständig zu zahlen und dann auf die Regulierung durch die Versicherung zu warten; Sie laufen u.U. hinter Ihrem Geld her. Natürlich würde das Umzugsunternehmen dies gerne so sehen und haben, ein Anspruch besteht jedoch nicht darauf.
Mit freudlichen Grüßen
Reinhard Otto
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Reinhard Otto
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Sehr geehrter Herr RA Otto,
vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.
Ich werden dem Umzugsunternehmen schriftlich anzeigen, dass ich einen KVA einhole und die Rechnung um diesen Betrag kürzen werde. Und dann den KVA zur Verfügung stellen und den gekürzten Betrag überweisen. Reicht dies rechtlich gesehen aus, oder sind weitere Schritte meinerseits zu beachten, um einer evtl. Rechtsstreitigkeit standzuhalten? Da sich das Umzugsunternehmen tel. nicht sehr kooperativ zeigte und gar nicht alle Details der fehlerhaften ARbeit hören wollte, sondern nach dem 3. Satz abgeblockt und die 126,89Euro als Entschädigung angeboten hat, möchte ich hier keinen Fehler machen. Ich habe die fehlerhaft montierten/beschädigten Schränke entsprechend fotografiert, so dass bei Bedarf Nachweise verfügbar wären.
Vielen Dank vorab.
Mit freundlichen Grüßen
Sie haben nach Ihrer Schilderung alles getan, um eine nachträgliche Darstellung von Art und Umfang der Mängel beweisen zu können, Fotos und zudem auch den Bekannten, der die Mängel beseitigt hat.
Damit dürften Sie in einem etwaigen Rechtsstreit auf der sicheren Seite sein.
Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Otto
Rechtsanwalt