Ein Steuerberater darf nur Leistungen abrechnen, die er im Rahmen eines klar bestehenden Auftrags erbracht hat oder die üblicherweise zwingend mit dem erteilten Auftrag verbunden sind. Ohne erkennbaren Mandatsumfang, also wenn ausdrücklich nur die Steuererklärungen zur Gemeinnützigkeit (KSt, GewSt, ggf. Anlage Gem) vereinbart waren, besteht kein Anspruch auf Vergütung für zusätzlich erstellte Umsatzsteuererklärungen. Gerade bei einer Stiftung, die seit Jahrzehnten keinerlei umsatzsteuerpflichtige Tätigkeit entfaltet hat und auch nie dazu aufgefordert wurde, liegt kein sachlicher Anlass für solche Erklärungen vor. Damit fehlt die Grundlage, diese Arbeiten als „notwendig" oder „von stillschweigendem Auftrag umfasst" anzusehen.
Die Berufspflichten eines Steuerberaters verlangen, dass er Mandanteninteressen wahrt und keine überflüssigen Erklärungen erstellt, die zusätzliche Kosten auslösen, ohne Nutzen für die Stiftung. Tut er es dennoch, ohne Absprache und entgegen eindeutiger Interessenlage, entsteht kein Vergütungsanspruch. Die Rechnung ist insoweit materiell nicht durchsetzbar. Dass die Kanzlei ohne Stellungnahme lediglich Mahnungen versendet, ist ungewöhnlich, ändert aber nichts an der fehlenden Grundlage. Sollte ein Mahnbescheid ergehen, können Sie fristgerecht widersprechen; das Verfahren geht dann nur weiter, wenn der Steuerberater Klage erhebt. Dort müsste er seinen Auftrag und die Notwendigkeit der Leistung nachweisen, was in diesem Fall erfahrungsgemäß schwerfallen dürfte.
Aus taktischer Sicht ist es gut, dass Sie die Kammer eingebunden haben, auch wenn diese nur vermittelt, falls die Kanzlei zustimmt. Bis dahin reicht es, schriftlich bei Ihrer Haltung zu bleiben, der Rechnung inhaltlich widersprechen und im Fall des gerichtlichen Mahnverfahrens ebenfalls sofort widersprechen. Das Risiko, dass der Steuerberater vor Gericht Erfolg hat, ist nach den geschilderten Umständen sehr gering.
Ich hoffe das hilft für die erste Einschätzung, viele Grüße und einen tollen Tag!
Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Stefan Sepp Lorenz, Steuerberater, LL.M. oec., Diplom-Finanzwirt (FH)
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