Garantie Hersteller reagiert nicht auf Aufforderung auf Reperatur /Austausch

| 5. August 2025 20:41 |
Preis: 40,00 € |

Kaufrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Sehr geehrten Damen und Herren,

Ich habe 11/2020 ein elektronisches Gerät gekauft.
Durch diverse herstellungsbedingte Probleme und CE Zertifizierung wurde das am 03.08.2023 an mich geliefert.
Am 27.12.2024 trat ein Defekt auf und ich habe das dem Support reklamiert.
Am 20.01.25 wurde nach mehrfachem auffordern geantwortet, ich sollte mich an einen repair Shop wenden.
Dieser führt jedoch keine Garantie Reperaturen durch.
Ich habe dem Support wieder geschrieben, dass ich eine Adresse bezüglich Garantie Reperatur benötige.
Seitdem habe ich zig reminder geschrieben.
Am 21.07.2025 habe ich endlich eine Rückmeldung erhalten und mir wurde ein anderer repair Shop genannt.
Antwort : Sie führen keine Garantiereperaturen durch.
Habe das dem Support wieder mitgeteilt.
Habe darum gebeten mir ein neues Gerät zu schicken und mir eine Adresse zu nennen, an das ich das defekte Teil senden kann.
Keine Rückmeldung.
Jetzt habe ich am 03.08.2025 eine Frist bis heute gesetzt, dass mir ein neues Gerät gesendet wird.
Keine Reaktion.

Können Sie mir da helfen.

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Die beschriebene Situation ist rechtlich sehr eindeutig und spricht klar für Ihre Position. Sie haben den Hersteller rechtzeitig über den Mangel informiert und mehrfach erfolglos zur Nacherfüllung (Reparatur oder Austausch) aufgefordert. Auch die mehrfachen Hinweise, dass die benannten Werkstätten keine Garantiearbeiten übernehmen, wurden von Ihnen belegt und dem Hersteller stets mitgeteilt. Trotz angemessener Fristsetzung zur Erfüllung der Garantieverpflichtungen haben Sie keine Hilfe erhalten.

In solchen Fällen sind Sie nach deutschem Recht berechtigt, weitere Schritte einzuleiten. Zunächst sollten Sie dem Hersteller schriftlich mitteilen, dass Sie, nachdem die gesetzte Frist erfolglos verstrichen ist, vom Garantievertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung fordern. Sie können nun entweder auf Lieferung eines neuen, mangelfreien Geräts bestehen oder den Rücktritt erklären und den Kaufpreis zurückverlangen, sofern eine Reparatur oder ein Austausch endgültig verweigert oder unmöglich ist. Es empfiehlt sich, diese Mitteilung als Einschreiben mit Rückschein zu versenden, um den Zugang zu dokumentieren.

Parallel ist es sinnvoll, die Verbraucherzentrale einzuschalten und eine Beschwerde einzureichen, was oft zu einer schnelleren Reaktion des Herstellers führt. Sollte dies ebenfalls erfolglos bleiben, können Sie gerichtliche Schritte einleiten und Ihre Ansprüche auf dem Zivilrechtsweg durchsetzen. Bei bestehenden Rechtsschutzversicherungen sollte vorab die Deckungszusage eingeholt werden.

Für die Beweisführung ist es wichtig, alle bisherigen E-Mails, Antworten des Supports sowie Ihre Fristsetzungen lückenlos zu dokumentieren und aufzubewahren. Der Hersteller befindet sich durch die ausbleibende Reaktion nach Fristsetzung in Verzug, sodass Sie ab sofort weitere Rechte geltend machen können.

Ich hoffe das hilft für die erste Einschätzung, viele Grüße und einen tollen Tag!


Bewertung des Fragestellers 6. August 2025 | 13:53

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