Guten Tag,
ich habe folgende Chronologie und benötige eine verbindliche Aussage, ab wann ich denn nun tatsächlich die gekaufte Eigentumswohnung steuerfrei veräußern kann.
14.10.2014: Kaufvertrag
14.10.2014: Auflassungsvormerkung im Grundbuch
18.10.2015: Übergabe vom Bauträger und Erstvermietung
05.05.2016 (!) Eintragung im Grundbuch
Es stellt sich nun die Frage, ob das Kaufvertragsdatum (vom Plan gekauft 2014), die Fertigstellung/Übergabe vom Bauträger bzw. Erstnutzung (2015) oder sogar erst die Eintragung im Grundbuch (2016) für die Festlegung der 10-jährigen Spekulationsfrist maßgebend ist.
Da die zehnjährige Spekulationsfrist nach § 23 EStG grundsätzlich ab dem Datum des notariellen Kaufvertrags beginnt, zählt für Sie allein der Tag der Beurkundung, unabhängig von Übergabe oder Grundbucheintrag. Ihre Übergabe im Oktober 2015 und die spätere Grundbucheintragung im Mai 2016 sind steuerlich unerheblich für den Beginn der Frist. Die Frist läuft daher ab dem 14.10.2014 und endet steuerfrei am 15.10.2024 – der Verkauf müsste spätestens ab dem 16.10.2024 notariell beurkundet werden. Bei reiner Eigennutzung innerhalb des Verkaufsjahrs und der beiden vorangegangenen Kalenderjahre entfällt die Steuer allerdings bereits früher, das gilt hier aber nicht, da zunächst vermietet wurde. Ich rate Ihnen sowohl den Kaufvertrag, als auf den avisierten Vertrag des Verkaufs Ihrem laufenden Steuerberater entsprechend vorher zuzuleiten
Ich hoffe das hilft für die erste Einschätzung, viele Grüße und einen tollen Tag!