Recht auf Rückgabe/Rückabwicklung?

17. Juni 2025 21:17 |
Preis: 46,00 € |

Kaufrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Zusammenfassung

Rücktritt vom Kaufvertrag

Wir haben über einen Vertriebler ein Seniorenmobil erworben. Unsere wichtigste Anforderung dabei war, dass es möglich sein sollte, damit die öffentlichen Verkehrsmittel zu benutzen.
Wir haben uns dann letztlich aufgrund anderer Merkmale zwar für ein Seniorenmobil entschieden, das keine offizielle ÖPNV Zulassung hat, aber der Berater sagte, das liege nur an einer minimalen größeren Breite und in der Praxis wäre das kein Problem, man könne damit ÖPNV fahren.
Nun stellte sich aber nach 3 Monaten, ohne dass das Seniorenmobil je gefahren wurde (es ist also noch immer neu, auch ohne Zulassung!), heraus, dass das Fahrzeug keine Feststellbremse hat, in Bussen und Bahnen also hin-und herrollen würde.

Der Berater/Vertriebler weigert sich, es zurückzunehmen und bezieht sich a) auf die 3 Monate seit dem Liefertermin und b) darauf, dass wir wussten, dass keine offizielle ÖPNV Zulassung besteht und verweist darauf, dass das Fahrzeug ja am Lenker eine Bremse hat, die müsse man dann halt während der Fahrt gezogen halten.

Bezüglich der 3 Monate ist es aber auch so, dass weder der Vertriebsmann noch der Lieferant wussten, dass aufgrund einer Gesetzesänderung eine einfache Anmeldung bei einer Versicherung nicht mehr reichte, sondern inzwischen diverse weitere Vorgänge notwendig sind. Diese hat letzte Woche nun der Vertriebsmann endlich erledigt. Insofern wäre es seit dem Erwerb also bis jetzt auch gar nicht möglich gewesen, dass Seniorenmobil zu fahren.

Nun unsere Frage: Gibt eine eine rechtliche Handhabe aufgrund der wir auf der Rücknahme bestehen können?

17. Juni 2025 | 21:56

Antwort

von


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Sehr geehrte Ratsuchende,

nach Ihrer Schilderung liegt ein Mangel vor.

Denn Voraussetzung war, dass mit dem Mobil am ÖPNV teilgenommen werden kann.

Auf die Zulassung kommt es dabei nicht an, sondern allein auf die Zusage, dass die Teilnahme möglich ist.

Und dazu gehört auch eben die technischen Notwendigkeiten, also die Feststellbremse.

Da hier ein Mangel vorliegt, bestehen die Gewährleistungsrechte nach §§ 433, 434, 437 BGB.

Dazu gehört auch der Rücktritt vom Vertrag.

Das ist auch nicht auf drei Monate begrenzt.

Aber Sie müssen diese Zusage der Nutzung im ÖPNV durch den Vermittler dann auch beweisen.

Ist das möglich, erklären Sie den Rücktritt und fordern die Rückzahlung des Kaufpreises Zug-um-Zug gegen Rückgabe des Mobils unter Fristsetzung.

NAch Ablauf der Frist sollten Sie dann einen Rechtsanwalt vor Ort mit der Durchsetzung beauftragen.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin

Sylvia True-Bohle


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