Doppelte Staatsburgerschaft, ursprüngliche Staatsangehörigkeit wiedere erwerben

| 14. Juni 2025 15:50 |
Preis: 30,00 € |

Ausländerrecht


Beantwortet von


19:55

Ich bin seit 2020 deutscher Staatsbürger. Bei der Einbürgerung habe ich meine ursprüngliche, nicht-EU-Staatsangehörigkeit aufgegeben. Da seit June 2024 die doppelte Staatsangehörigkeit erlaubt ist, möchte ich nun auch meine ursprüngliche Staatsangehörigkeit wiedere erwerben .
Mein Herkunftsland hat keine Einwände gegen die doppelte Staatsbürgerschaft und ist bereit, mir wieder Staatsangehörigkeit zu genehmigen.

Was muss ich dafür in Deutschland tun? Gibt es Formulare auszufüllen oder Behörden, die ich informieren muss? Ich habe gehört, dass man die deutsche Staatsangehörigkeit verlieren kann, wenn man eine weitere Staatsangehörigkeit ohne Genehmigung oder ohne die deutschen Behörden zu informieren. Das möchte ich unbedingt vermeiden, da mir die deutsche Staatsangehörigkeit sehr wichtig ist.

Ich lebe zurzeit nicht in Deutschland und bin abgemeldet, plane aber vielleicht in 5-6 Monaten zurückzukehren , noch nicht entschieden. Wie läuft der Prozess für Personen, die in Deutschland wohnen , und für Personen, die in Deutschland wohnen? Welche Behörde soll ich informieren? Und welche Bestätigung soll ich von den deutschen Behörden erhalten, bevor ich den Antrag auf eine zweite Staatsbürgerschaft stelle

14. Juni 2025 | 16:17

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Um die deutsche Staatsangehörigkeit nicht zu verlieren, wenn Sie eine weitere Staatsangehörigkeit erwerben möchten, benötigen Sie eine sogenannte Beibehaltungsgenehmigung. Diese Genehmigung erlaubt es Ihnen, die deutsche Staatsangehörigkeit zu behalten, auch wenn Sie eine andere Staatsangehörigkeit annehmen.

1. Beibehaltungsgenehmigung beantragen: Sie müssen vor dem Erwerb der neuen Staatsangehörigkeit eine Beibehaltungsgenehmigung bei der zuständigen deutschen Behörde beantragen. Diese Genehmigung ist eine Ermessensentscheidung und hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. Ihren Bindungen zu Deutschland.

2. Zuständige Behörde: Wenn Sie in Deutschland wohnen, ist die zuständige Behörde in der Regel die Staatsangehörigkeitsbehörde Ihres Wohnsitzes. Da Sie derzeit im Ausland leben, sollten Sie sich an das deutsche Generalkonsulat oder die deutsche Botschaft in Ihrem Aufenthaltsland wenden, um den Antrag zu stellen.

3. Erforderliche Unterlagen: Sie müssen in der Regel Nachweise über Ihre Bindungen zu Deutschland vorlegen, wie z.B. familiäre Bindungen, wirtschaftliche Interessen oder andere relevante Verbindungen. Es ist ratsam, alle relevanten Dokumente und Nachweise sorgfältig zusammenzustellen.

4. Verfahren im Ausland: Da Sie derzeit im Ausland leben, wird das Verfahren über die deutsche Auslandsvertretung abgewickelt. Diese wird Ihren Antrag an die zuständige Behörde in Deutschland weiterleiten.

5. Bestätigung der Beibehaltungsgenehmigung: BEVOR Sie die neue Staatsangehörigkeit annehmen, müssen Sie die schriftliche Bestätigung der Beibehaltungsgenehmigung erhalten. Diese Bestätigung ist entscheidend, um den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit zu vermeiden.

Es ist wichtig, dass Sie den Antrag auf Beibehaltungsgenehmigung rechtzeitig stellen und die Genehmigung erhalten, bevor Sie die neue Staatsangehörigkeit annehmen. Andernfalls riskieren Sie den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Daniel Hesterberg

Rückfrage vom Fragesteller 14. Juni 2025 | 19:20

Guten Tag Herr Hesterberg

Können Sie bitte diese Informationen überprüfen, basierend auf dem Gesetz zur doppelten Staatsbürgerschaft, das seit Juni 2024 in Kraft ist?

https://www.germany.info/us-de/service/staatsangehoerigkeit/beibehaltung-der-deutschen-staatsangehoerigkeit-1216762

https://australien.diplo.de/au-de/service/staatsangehoerigkeit/beibehaltung-2069480?isLocal=false&isPreview=false

Diese Links beziehen sich auf die USA und Australien – gilt das auch für alle anderen Länder?

Dort steht , dass eine Beibehaltungsgenehmigung nicht mehr erforderlich ist. Können Sie Ihre Antwort bitte anhand der aktuellen Rechtslage überprüfen und mir mitteilen, welche Behörde ich kontaktieren kann, um eine präzise Auskunft zu erhalten?

Meine Fragen sind:

1) Ist eine Beibehaltungsgenehmigung erforderlich?

2) Wenn nicht dann muss ich eine Behörde darüber informieren, dass ich eine neue Staatsbürgerschaft annehme?
3) Welche zuständige Behörde kann präzise Antworten zur Verfügung stellen?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 14. Juni 2025 | 19:55

Sehr geehrter Fragesteller,

Sie müssten mir mitteilen, um welche Staatsangehörigkeit es bei Ihnen geht.
Ansonsten gilt das, was Sie bei den Botschaften gefunden haben, aber die Gesetzeslage könnte in absehbarer Zeit wieder geändert werden.

Eine Beibehaltungsgenehmigung war ansonsten in der Tat bis zum 27. Juni 2024 erforderlich, um die deutsche Staatsangehörigkeit zu behalten, wenn man eine andere Staatsangehörigkeit auf eigenen Antrag hin erwarb. Seit dem 27. Juni 2024 ist dies nicht mehr nötig, da die doppelte Staatsbürgerschaft in Deutschland erleichtert wurde.

Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Bewertung des Fragestellers 14. Juni 2025 | 23:06

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