Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
1. Rückschnitt der Hecke: Wenn die Hecke von Ihrem Grundstück auf das Grundstück Ihres Nachbarn hinüberragt, hat Ihr Nachbar grundsätzlich das Recht, den Überhang selbst zu beseitigen, sofern Sie dem nicht nachkommen. Dies ergibt sich aus § 910 BGB, der ein Selbsthilferecht des Nachbarn vorsieht. Ihr Nachbar kann Sie jedoch auch auffordern, den Überhang selbst zu entfernen. Es ist ratsam, dass Sie der Aufforderung nachkommen, um mögliche Konflikte zu vermeiden.
2. Höhe des neuen Zauns: Die Höhe eines Zauns, den Ihr Nachbar auf der Grundstücksgrenze errichten möchte, richtet sich nach den örtlichen Bauvorschriften und dem Nachbarrecht. In einigen Bundesländern gibt es spezifische Regelungen zur maximalen Höhe von Einfriedungen. Ohne genaue Kenntnis der örtlichen Vorschriften kann ich keine definitive Aussage zur maximal zulässigen Höhe machen. Es wäre sinnvoll, die örtlichen Bauvorschriften oder den Bebauungsplan zu konsultieren.
3. Errichtung eines Betonzauns: Ihr Nachbar darf grundsätzlich einen Zaun auf seinem Grundstück errichten, solange er die gesetzlichen Vorschriften einhält. Wenn der Zaun jedoch Ihre Fenster oder Ihren Sichtbereich erheblich beeinträchtigt, könnte dies unter Umständen als unzulässige Beeinträchtigung angesehen werden. In solchen Fällen wäre eine rechtliche Prüfung der konkreten Umstände erforderlich.
4. Verantwortlichkeit für den Zaun bei ideelgeteiltem Grundstück: Bei einem ideelgeteilten Grundstück, bei dem beide Parteien Miteigentümer sind, wäre der Zaun in der Regel Gemeinschaftseigentum. In diesem Fall müssten beide Parteien gemeinsam über die Errichtung und die Kosten des Zauns entscheiden. Wenn der Zaun jedoch auf dem Teil des Grundstücks errichtet wird, der einem der Miteigentümer zugewiesen ist, könnte dieser Miteigentümer allein verantwortlich sein, sofern keine abweichende Vereinbarung besteht.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Milad Ahmadi
Rechtsanwalt
5. Juni 2025
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17:30
Antwort
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