Guten Abend,
in Ihrer geschilderten Situation liegt ein wirksames Kündigungsschreiben vor, das Sie bereits im November 2024 aus der Untersuchungshaft heraus an Trisor gesendet haben. Die verspätete Bestätigung durch Trisor im März 2025 ändert nichts an der Wirksamkeit der Kündigung, da diese bereits mit Zugang bei Trisor rechtlich wirksam wurde. Die Kündigungsfrist beginnt ab dem Zeitpunkt des Zugangs Ihres Schreibens.
Gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Trisor ist die Rückgabe sämtlicher Schlüssel und Zutrittsmedien Voraussetzung für die Beendigung des Mietverhältnisses. Sie haben diese jedoch vollständig per Post zurückgesendet, was als ordnungsgemäße Rückgabe anzusehen ist. Eine persönliche Übergabe vor Ort ist nicht zwingend erforderlich, insbesondere wenn dies aus nachvollziehbaren Gründen, wie Ihrer Inhaftierung und dem anschließenden Wohnsitzwechsel, nicht möglich ist.
Trisor war zudem über Ihre Inhaftierung informiert, da das Schließfach im Rahmen des Verfahrens bereits geöffnet wurde. Das Schließfach war leer, und Sie haben es nicht mehr genutzt. Daher besteht kein Anspruch von Trisor auf weitere Zahlungen nach Ablauf der Kündigungsfrist.
Die Weitergabe der Forderung an ein Inkassounternehmen ist in diesem Fall nicht gerechtfertigt. Da Sie bereits schriftlich widersprochen haben, sollten Sie keine weiteren Zahlungen leisten. Es ist ratsam, Trisor schriftlich auf die bereits erfolgte Kündigung und Rückgabe der Schlüssel hinzuweisen und die unberechtigten Forderungen zurückzuweisen.
Sollte Trisor weiterhin auf den Forderungen bestehen, könnten Sie rechtliche Schritte in Erwägung ziehen, um Ihre Rechte durchzusetzen. Ein Anwalt kann Sie hierbei unterstützen und gegebenenfalls eine Klage auf Feststellung der Vertragsbeendigung und Rückforderung unberechtigter Zahlungen einreichen.
Viele Grüße
Antwort
vonRechtsanwalt Valentin Becker
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Tel: 06172 5953008
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