Kündigung Riesterente

| 2. Juni 2025 08:48 |
Preis: 55,00 € |

Versicherungsrecht, Privatversicherungsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Ich habe mit Vollmacht meiner Schwester bei "Generali" zwei Riesterrenten gekündigt. Jetzt schreibt mir, nachdem ich mich bereits wegen Geldwäschegesetz ausweisen musste, die Versicherung, ich soll die Unterlagen meiner Schwester einsenden. Die Versicherung hat aber doch eine eigene Ausfertigung. Wenn ich die Unterlagen einsende, habe ich aber nichts mehr in der Hand. Ist das rechtens? Was kann, muss, ich tun, damit ich nachher nicht ohne Unterlagen bin?
mit freundlichen Grüßen
Erik Schreiber

2. Juni 2025 | 09:20

Antwort

von


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Am Kaiserkai 69
20457 Hamburg
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Web: https://www.komning.com
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Sehr geehrter Herr S.,

die Anforderung des Versicherungsscheins im Original ist nicht zu beanstanden. Hierdurch wird sichergestellt, dass der Vertrag beendet ist. Die Rückgabe dient als formaler Nachweis, dass der Versicherungsnehmer den Vertrag tatsächlich beendet hat und keine weiteren Ansprüche erhebt. Oftmals ist die Rückgabe im Original zudem in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) vereinbart. Damit wird das vertraglich vereinbart und ist bindend.

Kann der Versicherungsschein im Original nicht vorgelegt werden, da er nicht mehr auffindbar ist, müsste nach § 3 VVG eine Verlusterklärung abgegeben werden. Der Versicherer beugt durch diese Regelung u.a. Missbrauch vor.

Sie sollten das Original zur Sicherheit für Ihre Unterlagen kopieren und den Versicherungsschein im Original per Einschreiben an den Versicherer übersenden.

Mit freundlichen Grüßen

Birte Raguse
Fachanwältin für Versicherungsrecht


Bewertung des Fragestellers 2. Juni 2025 | 18:54

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