Anfrage zu rechtlichem Rat bezüglich IPO-Aktienzuteilung und Ablehnungsmöglichkeiten

27. Mai 2025 10:33 |
Preis: 30,00 € |

Wirtschaftsrecht, Bankrecht, Wettbewerbsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich wende mich an Sie, um rechtlichen Rat bezüglich einer IPO-Aktienzuteilung zu erhalten. Folgende Situation liegt vor:

Ich habe im Rahmen eines IPOs eine Zuteilung von 400 Aktien erhalten, verbunden mit einem Betrag von 9.860 Euro. Im Vorfeld wurde kein fester Kaufpreis oder die Anzahl der Aktien festgelegt. Mir wurde mitgeteilt das die Zuteilung durch ein automatisiertes System erfolgt, und die genaue Anzahl sowie der Betrag wurden mir erst nach der Zeichnung mitgeteilt. Es wurde erwähnt, dass bei geringer Aktivität auf der Stifel Vip App die Zuteilung gering ausfallen oder sogar ganz ausbleiben kann. Zudem möchte ich erwähnen, dass ich keine schriftliche oder elektronische Bestätigung über die Zuteilung und die damit verbundenen Bedingungen erhalten habe. Stattdessen wurde mir mitgeteilt, dass es sich um einen stillen Deal handelt. Stattdessen wird mir die Zuteilung lediglich in der Stifel VIP App angezeigt. Mir wurde außerdem eine Frist bis zum 29. Mai gesetzt, innerhalb derer die Zahlung in Höhe von 9.860 Euro erfolgen muss.

Meine Fragen sind daher:

1. Besteht die Möglichkeit, diese Zuteilung der IPO-Aktien noch abzulehnen?

2. Welche rechtlichen Schritte sind notwendig, um die Zuteilung wirksam abzulehnen, ohne rechtliche Konsequenzen zu riskieren?

3. Gibt es Besonderheiten im US-Wertpapiergesetz oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die ich beachten sollte, um meine Rechte in diesem Zusammenhang zu wahren?

Ich hege Bedenken hinsichtlich der App sowie der WhatsApp-Gruppe (Aktien- und Investmentclub 1), die angeblich im Zusammenhang mit der Stifel VIP App stehen. Es besteht die Möglichkeit, dass es sich um betrügerische Machenschaften handelt.

Homepage: www.stifeld.com

Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir eine Einschätzung zu dieser Situation geben könnten. Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.

27. Mai 2025 | 11:27

Antwort

von


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Sehr geehrte Fragestellerin,

gerne beantworte ich Ihre Fragen auf Grundlage des geschilderten Sachverhalts wie folgt:

1. Möglichkeit der Ablehnung der IPO-Aktienzuteilung
Grundsätzlich kommt ein wirksamer Kaufvertrag über Wertpapiere erst durch Angebot und Annahme zustande. In Ihrem Fall scheint jedoch keine explizite Annahmeerklärung Ihrerseits vorzuliegen, insbesondere da:

- keine schriftliche oder elektronische Bestätigung über die Zuteilung und die damit verbundenen Bedingungen erfolgt ist,

- die Zuteilung lediglich in der Stifel VIP App angezeigt wird,

- und Ihnen mitgeteilt wurde, dass es sich um einen "stillen Deal" handelt.

Ohne eine klare und nachweisbare Zustimmung Ihrerseits könnte daher argumentiert werden, dass kein verbindlicher Vertrag zustande gekommen ist.

Allerdings ist zu beachten, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der App hier eine entscheidende Rolle spielen könnten. Sollte dort beispielsweise geregelt sein, dass die Zeichnung der Aktien als verbindliches Angebot gilt und die Zuteilung durch bloße Anzeige in der App als Annahme gewertet wird, könnte bereits ein wirksamer Vertragsschluss erfolgt sein. Dies wäre rechtlich grundsätzlich zulässig, sofern die AGB wirksam einbezogen wurden und den gesetzlichen Anforderungen entsprechen (§§ 305 ff. BGB bei Anwendung deutschen Rechts oder entsprechender Normen im anwendbaren ausländischen Recht).

Eine Prüfung der konkreten AGB der App ist daher unerlässlich, um mit Sicherheit beurteilen zu können, ob Sie noch frei in Ihrer Entscheidung sind, die Zuteilung abzulehnen.

2. Notwendige rechtliche Schritte zur wirksamen Ablehnung
Um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden, empfehle ich folgende Schritte:

- Prüfung der AGB: Es ist zu empfehlen einen Rechtsanwalt mit der Prüfung der AGB bzw. des gesamten Vorgangs zu beauftragen.

- Schriftliche Ablehnung: Senden Sie umgehend eine schriftliche Erklärung an Stifel, in der Sie die Zuteilung der Aktien ausdrücklich ablehnen und klarstellen, dass Sie keinen Kaufvertrag eingegangen sind.

- Dokumentation: Bewahren Sie alle Kommunikationsnachweise auf, insbesondere solche, die belegen, dass Ihnen keine ausreichenden Informationen zur Verfügung gestellt wurden und dass keine ausdrückliche Zustimmung Ihrerseits erfolgt ist.

- Fristsetzung: Fordern Sie eine schriftliche Bestätigung von Stifel, dass die Zuteilung storniert wurde und keine weiteren Verpflichtungen Ihrerseits bestehen.

3. Besonderheiten im US-Wertpapiergesetz und in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Gemäß den US-Wertpapiergesetzen, insbesondere den Regeln der Financial Industry Regulatory Authority (FINRA), gelten strenge Vorschriften für die Zuteilung von IPO-Aktien. Insbesondere:

FINRA Rule 5130 ("New Issue Rule"): Diese Regel verbietet es bestimmten Personen, an der Zuteilung neuer Emissionen teilzunehmen, um Interessenkonflikte zu vermeiden.

FINRA Rule 5131 ("IPO Allocation Rule"): Diese Regel zielt darauf ab, unfaire Praktiken bei der Zuteilung von IPO-Aktien zu verhindern.

Darüber hinaus verpflichtet das US-Wertpapiergesetz Unternehmen, Anlegern vollständige und transparente Informationen bereitzustellen. Das Fehlen einer schriftlichen oder elektronischen Bestätigung sowie die Beschreibung des Deals als "still" könnten als Verstoß gegen diese Transparenzpflichten gewertet werden.

4. Bedenken hinsichtlich möglicher betrügerischer Machenschaften
Ihre Bedenken bezüglich der Stifel VIP App und der zugehörigen WhatsApp-Gruppe sind ernst zu nehmen. Es gibt Berichte über betrügerische Aktivitäten, bei denen Anleger durch inoffizielle Kanäle zu Investitionen verleitet wurden. Die Tatsache, dass die Zuteilung nur in der App angezeigt wird und keine offizielle Bestätigung erfolgt ist, verstärkt den Verdacht auf mögliche Unregelmäßigkeiten.

Empfehlung
Angesichts der genannten Umstände empfehle ich Ihnen dringend, die Zuteilung schriftlich abzulehnen und keine Zahlungen zu leisten, bis alle Unklarheiten beseitigt sind. Ferner sollte ein Rechtsanwalt mit der weiteren Prüfung und Vertretung in dieser Angelegenheit beauftragt werden.

Ich hoffe diese Informationen helfen Ihnen weiter und stehe für Rückfragen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Hussein Madani
Rechtsanwalt


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