Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Ihnen stehen in sämtlichen rechtlichen Verfahren dieselben Rechte wie anderen Personen zu. Eine psychische Erkrankung ändert hieran nichts.
In einem Zivilverfahren erfolgt die Entscheidung des Gerichts nach feststehenden Beweisregeln. Diese sind von Ihrer Person unabhängig.
In einem Strafverfahren gilt der Zweifelsgrundsatz. Eine Straftat muss Ihnen daher für eine Verurteilung zweifelsfrei nachgewiesen werden.
Lediglich in berufs- und arbeitsrechtlicher Hinsicht ist es möglich, dass man Ihre Eignung ggf. in manchen Fällen überprüfen würde, um sicherzustellen, dass Sie die Anforderungen der betreffenden Position erfüllen können. Aber auch in diesen Fällen gibt es rechtliche Anforderungen, die eingehalten werden müssen und Ihnen muss rechtliches Gehör gewährt werden.
Man kann Sie in rechtlicher Hinsicht daher nicht ohne konkrete Anhaltspunkte anzweifeln, beschuldigen oder Ihre Rechte einschränken.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Milad Ahmadi
Rechtsanwalt
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