Produktsicherheitsrückruf Hybrid- Geltendmachung Nutzungseinschränkung bei Leasing

15. April 2025 13:56 |
Preis: 50,00 € |

Kaufrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Hallo,
für ein geleastes Hybridfahrzeug wurde mir seitens des Herstellers in einem Produktsicherheitsrückruf die weitere Nutzung gem. den Merkmalen des Fahrzeuges untersagt. Die Batterie darf nicht mehr geladen werden, bis eine technische Lösung gefunden wird. Genannt wurde das 2. Quartal 2025. Telefonisch bestätigt man, dass das nur eine Vermutung ist.
Das Fahrzeug wurde genau dafür angeschafft/geleast. Die sonnenreichen Monate kommen jetzt. Das Laden wird untersagt. Das Leasing endet im Dezember 2025.
Die Leasinggeberin, die ich heute kontaktiert habe, möchte eine schriftliche Stellungnahme von mir. Welche Möglichkeiten habe ich gegenüber der Leasinggeberin? Kann der Vertrag rückabgewickelt werden? Welche Folgen hätte das (Nutzungsentgelt, Rückerstattung Überführunggebühren, Kosten der Anmeldung etc.)?

Ich bedanke mich im Voraus für eine Stellungnahme von Ihnen mit einer Handlungsempfehlung gegenüber der Leasinggeberin.

Das Schreiben des Herstellers:
Datum: 13/03/2025
Brief-Referenznummer: 02091529759235
Fahrzeug-Identifikations-Nr.: WF0FXXWPMHNA74586

24S79 - Kuqa — Software-Update für Batteriekontrollmodul - Produktsicherheitsrückruf
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
WARUM IST DIESES PRODUKT GEFÄHRLICH?
Die Ford Werke GmbH überwacht ständig die Produktionsprozesse und die in Betrieb befindlichen
Fahrzeuge. Bei der Überwachung von Fahrzeugen im Betrieb sind wir auf eine Reihe von
PHEV-Fahrzeugen des Modells Kuga aufmerksam geworden, bei denen Zellen der Hochvoltbatterie
möglicherweise einen internen Kurzschluss entwickeln könnten.
Im Falle eines internen Kurzschlusses der Hochvolt-Batteriezelle erscheinen die Meldung "Bitte jetzt
anhalten" und ein Warnsymbol im Kombiinstrument. Des Weiteren kann es zu einem Verlust der
Antriebskraft kommen, was das Unfallrisiko erhöht. Dies wirkt sich nicht auf 12-Volt-Zusatzgeräte, die
Lenk- und Bremskontrolle aus. Es kann außerdem zu einer thermischen Entlüftung der Batterie
kommen, die zu einem Fahrzeugbrand führen kann, wodurch sich die Verletzungsgefahr erhöht.
Die Ford Ingenieure entwickeln derzeit eine neue Software, um dieses potenzielle Problem zu
beheben. In der Zwischenzeit schließen Sie bitte Ihre Fahrzeuge NICHT AN DAS STROMNETZ AN,
UM DIE HOCHVOLTBATTERIE AUFZULADEN, und verwenden Sie nur den Fahrmodus "Auto-EV".
Dadurch wird verhindert, dass das potenzielle Problem beim Laden oder Fahren auftritt.
Wenn eine Abhilfemaßnahme verfügbar ist, werden Sie in einem Schreiben von Ford gebeten, sich so
bald wie möglich mit Ihrem Ford Vertragspartner in Verbindung zu setzen, um einen Termin für ein
Software-Update zu vereinbaren. Ford hat nicht verfügt, dass Ihr Fahrzeug nicht mehr bewegt werden darf.
Bis eine Abhilfemaßnahme verfügbar ist: Wenn im Kombiinstrument Ihres Fahrzeugs die Meldung
"Bitte jetzt anhalten" angezeigt wird, befolgen Sie bitte den Rat und verlassen Sie das Fahrzeug,
sobald es sicher zum Stillstand gebracht werden konnte.
LÖSUNG
Die Ford-Ingenieure arbeiten mit hoher Priorität an der Entwicklung einer Software zur Behebung
dieses Problems. Sobald die Lösung verfügbar ist, informiert Ford Sie per Brief, damit Sie einen
Servicetermin bei Ihrem Händler für kostenlose Reparaturen vereinbaren können. Die Abhilfe wird
voraussichtlich im zweiten Quartal 2025 verfügbar sein.
Unsere Mitarbeiter sind zu den folgenden Zeiten erreichbar: Montag bis Freitag von 7.30 bis 17.00 Uhr.
WAS IST, WENN SIE DIESES FAHRZEUG NICHT MEHR BESITZEN?
Bitte informieren Sie uns unter https://www.ford.de/footer/kontakt über eine Änderung der Adresse
oder des Eigentümers. Alternativ können Sie auch das beiliegende Formular ausfüllen und in einem
frankierten Rückumschlag zurücksenden. So können wir den neuen Besitzer kontaktieren und ihn über
diesen Rückruf informieren.
WIE FORD IHRE PERSONENBEZOGENEN DATEN VERWENDET
Weitere Informationen darüber, wie Ihre lokale Ford Niederlassung Ihre persönlichen Daten
verwendet, über internationale Datenübertragungen und Ihre Rechte finden Sie in der
Datenschutzerklärung für Kunden unter
https://www.ford.de/footer/uebersicht-datenschutz-rechtliche-hinweise.
Wir entschuldigen uns für diese Unannehmlichkeiten und möchten Ihnen versichern, dass wir mit Ihrer Hilfe dieses Problem beheben werden. Unser Ziel ist es, Ihnen gemeinsam mit Ihrem Händler ein Höchstmaß an Service und Unterstützung zu bieten.
Mit freundlichen Grüßen,
Ford Customer Service
Anmerkung: Ihre Halterdaten haben wir vom Kraftfahrtbundesamt erhalten.
Bitte beachten Sie hierzu die beigefügte Datenschutzerklärung des Kraftfahrtbundesamtes (KBA).

Freundliche Grüße
Claus Bernhard

15. April 2025 | 14:48

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

II. Rechtliche Einordnung

1. Mangel des Fahrzeugs

Die durch den Rückruf verursachte Einschränkung stellt zweifelsfrei einen Sachmangel i.S.d. § 536 BGB dar. Maßgeblich ist, dass:
• Das Fahrzeug nicht die vertraglich vorausgesetzte Beschaffenheit hat,
• und die Nutzung erheblich beeinträchtigt ist (insbesondere im vorgesehenen Fahrprofil als Hybrid mit regelmäßiger Ladung).

Ein Fahrzeug, das nicht geladen werden darf, kann seine Hauptfunktion als Plug-in-Hybrid nicht erfüllen – damit liegt ein erheblicher Mangel vor.


2. Leasingrechtliche Ansprüche

Beim Leasing mit Kilometervertrag (was meist der Fall ist), richtet sich das Verhältnis grds. nach mietrechtlichen Grundsätzen (§§ 535 ff. BGB):

a) Anspruch auf Minderung (§ 536 BGB)

Sie haben grundsätzlich einen Anspruch auf Minderung der Leasingrate für die Dauer des Mangels – unabhängig von einem Verschulden. Der Mangel besteht seit dem Rückruf (13.03.2025) und dauert bis zur Mangelbeseitigung an.

Höhe der Minderung:
Orientiert sich an der Nutzungsbeeinträchtigung. In Ihrem Fall:
Einschränkung der Kernfunktion = 30–50 % Minderung (je nach Argumentation).

b) Sonderkündigungsrecht / Rückabwicklung (§ 543 Abs. 2 Nr. 1 BGB analog)

Ein Rücktritt vom Leasingvertrag oder eine außerordentliche Kündigung kommt in Betracht, wenn:
• Der Mangel erheblich ist,
• und die Beseitigung nicht innerhalb angemessener Frist erfolgt.

Der Hersteller kann (Stand heute) keine sichere Aussage zum Ende der Einschränkung machen – „Q2 2025" ist spekulativ. Diese Ungewissheit, kombiniert mit der Saisonalität Ihrer Nutzung (Sommer, Photovoltaik), kann eine Unzumutbarkeit der Fortführung des Vertrags begründen.


III. Handlungsempfehlung:

1. Schriftliche Stellungnahme an die Leasinggeberin – Vorschlag für den Inhalt:

Sie sollten Folgendes geltend machen:

a) Sachverhalt darstellen:
• Verweis auf Rückruf vom 13.03.2025
• Hinweis auf Verbot der Ladung (zentraler Funktionszweck)
• Bestätigung des Herstellers, dass Zeitpunkt der Behebung unklar ist

b) Mängelrüge erheben:
• Rüge des erheblichen Mangels
• Aufforderung zur Minderung der Leasingraten ab 13.03.2025
• Alternativ: Angebot zur einvernehmlichen Aufhebung des Leasingvertrags

c) Rückabwicklung thematisieren:

Falls die Leasinggeberin zur Fortsetzung nicht bereit ist, können Sie eine Rückabwicklung fordern, unter Anrechnung der bisherigen Nutzung.

In diesem Fall wären folgende Punkte zu verhandeln:
• Erstattung von Sonderzahlungen (falls geleistet)
• Anrechnung der Nutzung (Nutzungsentschädigung gem. § 346 BGB analog)
• Keine Pflicht zur Erstattung von Überführungskosten etc., da die Rückabwicklung auf einem Mangel beruht, der nicht in Ihrer Sphäre liegt

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

El-Zaatari
Rechtsanwalt


Rechtsanwalt Mohamed El-Zaatari

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