Hilfe und Vorgehen EV-Eilr.-Bescheidkorektur wegen 'Nichtigkeit-Amtsmisbrauch'

3. April 2025 08:41 |
Preis: 34,00 € |

Sozialrecht


Beantwortet von

Aufgrunde einer "Wehrdienstbeschädigung" aus 1989 ( BW & Versorgsamtsmässig Kausal Anerkannt),
mit Verschlimmerung in 2006, wird die Sache von der Komune Korrupt zwischen den "Arbeitsuchenden Zeitsoldaten durchs Komunale Jobcenter, Betrügerisch-Netzwerkerisch" vergeben.
Ab 2006 wurde durch Klage dies mit § 30 BVG und kleiner SVG-Rente für 30% WDB Mitlerweile 40% und Gleichstellung, gewürdigt. Ab 2006 steht mir als mind. Leistung automatisch Dienstbezüge als HG und wieder Dienstverhältnis Bundeswehr zu. Dies wird nicht Gewährt, nach Rechtsprechung S.A. Literatur "Bescheidkorektur von Dörr" SGB X steht wegen Nichtigkeit des Verwaltungsaktes und Amtsmisbrauch mir Schadenersatz zu (alter Stand ). Dafür suche ich Hilfe und Eilrechtsschutz in Zivielprozes, der gerade läuft. Hier mal mein neuer Antrag:
Ich Zeige Hier mit Schwehrwiegende Verfahrensmängel in meiner Kausa an

Überpfüfungsantrag nach § 44 SGB X au Nichtigkeit wegen schwehrwiegenden Fehler


Begründung:Es liegt ein besonders schwehrwiegender und offensichtlichlicher Form-Verfahrensverstoß vor, so das das Gesetz die formelle Rechtswiedrigkeit lst so gravierend, das es den Verwaltungsakt für nichtig ( § 40 Abs. 1 SGB X ) und damit für unwirksam ( § 39 Abs. 3 SGB X ) erklährt.

Fundstelle: Buche von Dörr / Francke Sozialverwaltungsrecht Auflage 2002 Ein Grundriss

Im Selben Lehrbuch wird auf Seite 255 Kapitel 9 zur Staatshaftung wird auf das SVG eingegangen
Meinen 1. Antrag stellte ich bereits in 1989 nach meiner Dienstzeit und nach
§ 81 Abs. 6 SVG lässt für den entschädigungspflichtigen Leistungsfall wieder die Wahrscheinlichkerit des ursächlichen Zusammenhangs genügen.

Die Verwaltung dieses staatlichen Aufgabenfeldes obliegt nach § 88 Abs. 1 S. 2 SVG den Behörden der Kriegsopferfürsorge „Im Auftrag des Bundes", vgl. organisationsrecht des Bundes im gleichen Buch.

Unser Gernsheimer ehemalieger Komunalpolitiker „Hans Josef-Becker" wahr Jahrelang hier beim
Landeswohlfahrtverband als Regionalbeauftragter Tätig und ist z.Zt. als Städtischer Sozialarbeiter für die
Betreung der KOF – Kriegsopferfürsorge Vor-Ort der Ausgewiesene Ansprechpartner. ( nur wohl nicht für
meine vom Amtes wegen zustehenden Ansprüche auf Versorgung ).

Dies wahr in 2006 also schon Kausaler Zusammenhang und Versorgungsangelegenheit der Bundeswehr-
Sozialdienst.
Ab 2006 steht mir mind. Versorgun als HG-Hauptgefreite zu, die läst Korruption Vermuten.

Ich biete um einen Rechtsbeistand zur Landgerichtlichen Schadenersatzklährung s:a. In das Sie Involviert sind.
Für weiteres Vorbringen erbiete ich einen Hinweis, verweise auf meinen bereits KFZ-Führsoergerischen
Beantragten und Verhandelten KFZ-Bezuschussungs Antrag, der gerade wegen der Beratungsversagung und Diskretitierung, nicht Erfolgte.


Mfg


Robert Eisenhut

Anlagen: Antrag auf Versorgung Dokument mit Info vom Versorgungsamt in 1989
LG-Gebührenbeschei von 31.01.2025 mit ebühren in öhe von 6840€
VK-Entscheidung mit überweisung ans LG-Darmstadt wegen BGB §839 GG Art. 34

4. April 2025 | 10:18

Antwort

von


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Guten Morgen,

nachfolgend einige Punkte, die Ihnen aus meiner Sicht bei der Weiterverfolgung Ihres Anliegens helfen könnten:

Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X:
Sie berufen sich auf einen Überprüfungsantrag gemäß § 44 SGB X aufgrund von schwerwiegenden Verfahrensfehlern und der Nichtigkeit des Verwaltungsaktes. Dies ist grundsätzlich der richtige Weg, um eine Entscheidung anzufechten, wenn diese rechtswidrig ist. In Ihrem Fall scheint es, dass Sie der Meinung sind, dass Ihre Ansprüche aufgrund von Fehlern bei der Bearbeitung oder möglichen Korruption nicht ausreichend gewürdigt wurden.

Korruption und staatliche Verantwortung:
Sie machen deutlich, dass Sie den Eindruck haben, dass Korruption eine Rolle bei der Bearbeitung Ihrer Ansprüche spielt. Wenn Korruption im Spiel ist, könnte dies unter Umständen einen Anspruch auf Schadensersatz nach § 839 BGB und Art. 34 GG begründen, da es sich hierbei um eine Amtspflichtverletzung handelt, die zu Ihrem Nachteil ausgelegt werden könnte.

Antrag auf Schadenersatz:
In Bezug auf den Schadenersatzanspruch nach § 839 BGB und Art. 34 GG müssen Sie nachweisen, dass es zu einer Verletzung Ihrer Rechte durch die Behörde gekommen ist. Wenn die Verwaltung Ihrer Ansprüche nicht ordnungsgemäß und rechtmäßig gehandhabt wurde, könnte ein solcher Anspruch auf Schadenersatz bestehen. Eine zivilrechtliche Klage vor dem Landgericht wäre in diesem Fall eine Möglichkeit.

Klärung des rechtlichen Vorgehens:
Hinsichtlich des Rechtswegs ist anzumerken, dass die ordentlichen Gerichte, also die Zivilgerichte für den Anspruch aus Amtshaftung zuständig sind. Um den Schadenersatzanspruch durchzusetzen, benötigen Sie beim Landgericht zwingend eine anwaltliche Vertretung, sodass Ihr Anspruch auf Versorgung und Entschädigung aufgrund von Amtsfehlern, Verfahrensmängeln und möglicher Korruption vorgebracht werden kann. Hierfür sollten Sie sich schon aus Kostengründen bei Anwaltskollegen uind Kolleginnen in der Nähe umsehen. Entsprechende Anwaltskontakte für eine Vertretung bei Ihnen vor Ort finden Sie etwa hier auf dieser Plattform oder auch unter: https://anwaltauskunft.de/anwaltssuche

Weitere Schritte:
Überprüfen Sie unbedingt alle Dokumente und Nachweise, die die Rechtswidrigkeit der Verwaltungsentscheidungen belegen.
Stellen Sie außerdem sicher, dass alle relevanten Beweise und Dokumentationen (z. B. die Entscheidung des Versorgungsamts von 1989, Dokumente zum Antrag auf Schadensersatz, den KFZ-Bezuschussungsantrag etc.) dem Anwaltskollegen vor Ort zur Verfügung gestellt werden.

Wenn Sie bereits ein laufendes Verfahren haben, sollte Ihr Anwalt über die bisherige Argumentation und die Verfahrensgeschichte informiert sein, um diese in einem neuen Antrag oder einer Klage zu berücksichtigen.

Ich hoffe, das hilft Ihnen, die nächsten Schritte besser zu verstehen.

Viele Grüße


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