Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, welche ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts wie folgt beantworte:
Frage 1:
"Kann das Sozialamt verlangen mein Wohnmobil zu veräußern oder besteht die Möglichkeit meinen PKW zu verkaufen."
Ja, leider schon.
Bedauerlicherweise haben Sie als Ehegatten lediglich ein Schonvermögen von 3214 € (§ 1 II DVO).
Mit dem Wert Ihres Wohnmobils liegen Sie da deutlich drüber, sodass der Plan mit dem Wohnmobil zu ihrer Arbeitsstelle zu fahren - abgesehen von der Unwirtschaftlichkeit - von vornherein zum Scheitern verurteilt ist.
Zum Verkauf Ihres PKW kann man sie dagegen natürlich nicht zwingen, da dieses unterhalb der Vermögensgrenze liegt.
Im Sozialrecht ist es so, dass diese nachrangig ist (§ 2 SGB XII
), daher gelten auch strengere Vermögensfreibeträge.
Mit freundlichen Grüßen
Raphael Fork
-Rechtsanwalt-
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Diese Antwort ist vom 25.02.2015 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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