Verkehrsverbund sperrt Konto

1. April 2025 19:02 |
Preis: 30,00 € |

Vertragsrecht


Beantwortet von


08:39

Seit über einem Jahr besitze ich ein Deutschlandticket-Abo – ohne jemals eine Zahlungsstörung verursacht zu haben.

Im Folgenden stelle ich den Sachverhalt in chronologischer Reihenfolge dar:

*** E-Mail-Eingang am Donnerstag, den 27.03.2025 um 05:47 Uhr ***
Hallo xxx,
schade, dass Sie Ihr Deutschlandticket gekündigt haben.
Wir bestätigen Ihnen die Kündigung Ihres Deutschlandtickets zum 31.03.2025 und bedanken uns für Ihr Vertrauen.


*** Anruf bei der Verkehrsverbund Hotline am 27.03.2025 gegen 10:00 Uhr ***
Frage "Warum habe ich diese Kündigungsbestätigung erhalten? Ich habe nicht gekündigt."
Antwort: "Ihr Konto ist gesperrt. Ich kann Ihnen nicht weiterhelfen. Bitte wenden Sie sich schriftlich an uns."


*** E-Mail an Verkehsverbund am 27.03.2025 um 13:04 Uhr ***
Dringende Anfrage: Kunden-Nr. XXX
Sehr geehrte Damen und Herren,
heute Morgen um 05:46 Uhr erhielt ich eine E-Mail, dass ich mein Deutschlandticket gekündigt haben soll. Dies habe ich definitiv nicht veranlasst. Aus Sicherheitsgründen habe ich daher mein Passwort geändert. Bei einem anschließenden Anruf bei der XXX-Hotline wurde mir mitgeteilt, dass mein Konto gesperrt ist. Ihr Kollege konnte mir leider nicht weiterhelfen und verwies mich an diese E-Mail-Adresse.
Ich habe folgende Fragen und Anliegen:
1. Warum wurde mein Konto gesperrt? Ich war niemals säumig in meinen Zahlungen für das Deutschlandticket, welches ich bereits seit über einem Jahr abonniert habe.
2. Ihr Hotline-Kollege erwähnte, dass mein Konto für sehr viele Endgeräte aktiviert sei. Beruflich und privat nutze ich mehrere Handys und Tablets, jedoch aktuell nur noch ein iPhone 15. Bitte löschen Sie die Aktivierungen für alle anderen Geräte.
3. Derzeit bin ich nicht in der Lage, ein neues Deutschlandticket ab April über die XXXX App zu erwerben. Ich erhalte die Fehlermeldung „Fehler beim Ticketkauf. Das Konto ist nicht aktiv". Wie kann ich dennoch ein Ticket kaufen?
4. Ich benötige dringend mein Deutschlandticket ab dem 01.04.2025. Soweit ich mich erinnere, muss man ein Deutschlandticket bis zum 20. eines Monats bestellt haben, um ab dem 1. des Folgemonats starten zu können. Kann ich also noch rechtzeitig ein Deutschlandticket erhalten, wenn das Problem umgehend behoben wird?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen


*** Antwort per E-Mail vom Verkehrsverbund am 28.03.2025 um 10:43 Uhr ***
Sehr geehrter Herr XXX,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Ihr Kundenkonto wurde automatisch gesperrt, weil sich auf Ihrem Gerät ein Kundenkonto (Kunden-ID: YYY) eingeloggt hatte, das eine offene Rechnung aufweist.
Sobald die Rechnung auf dem anderen Kundenkonto beglichen wurde, wird Ihr Konto freigeschaltet und Sie können wieder Tickets kaufen.
Ich wünsche Ihnen alles Gute.
Freundliche Grüße


*** Erneute E-Mail an Verkehrsverbund am 28.03.2025 um 12:15 Uhr ***
Unrechtmäßige Sperrung meines Kundenkontos / Aufforderung zur sofortigen Entsperrung sowie datenschutzrechtliche Auskunft nach Art. 15 DSGVO

Sehr geehrte Frau XXX,

unter der Kunden-ID XXX habe ich als Herr XXX, mit dem RMV ein Vertragsverhältnis begründet. In keinerlei rechtlicher oder tatsächlicher Verbindung stehe ich zu dem von Ihnen benannten Kundenkonto mit der ID YYY.

Die automatisierte Sperrung meines Kundenkontos stellt eine eindeutige und nicht zu rechtfertigende Vertragsstörung Ihrerseits dar. Die Grundlage Ihrer Maßnahme – das bloße Vorhandensein eines weiteren RMV-Kontos auf meinem privaten Endgerät – ist rechtlich vollkommen unbeachtlich. Ein Gerät kann von mehreren Personen genutzt werden; die Nutzung desselben mobilen Endgeräts begründet keinerlei rechtlich relevante Verbindung zwischen verschiedenen Kundenkonten.

Ob die von Ihnen offenbar gemeinte Frau YYY, ihre Zahlungsverpflichtungen gegenüber Ihnen erfüllt oder nicht, ist mir nicht bekannt – und vor allem für mein Vertragsverhältnis mit Ihnen vollkommen unerheblich. Es wäre mit rechtsstaatlichen Grundsätzen unvereinbar, wenn das Zahlungsverhalten Dritter dazu führen würde, dass mein Kundenkonto sanktioniert wird. Eine derartige Praxis wäre als willkürlich zu werten.

Ich fordere Sie daher letztmalig und mit Nachdruck auf, mein Kundenkonto bis spätestens Montag, den 31. März 2025, um 07:00 Uhr vollständig zu entsperren und mir den Kauf eines Deutschlandtickets für April 2025 zu ermöglichen.

Sollte diese Frist fruchtlos verstreichen, werde ich unverzüglich anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Die daraus entstehenden Kosten der Rechtsverfolgung sowie etwaige Schadensersatzansprüche – insbesondere für notwendige Einzelfahrscheine aufgrund der zu Unrecht verweigerten Ticketbereitstellung – werde ich Ihnen gesondert in Rechnung stellen.

Unabhängig davon fordere ich Sie hiermit gemäß Art. 15 DSGVO zur umfassenden Auskunft über alle von Ihnen zu meiner Person verarbeiteten personenbezogenen Daten auf. Zur Identifikation meiner Person habe ich eine Kopie meines Personalausweises dieser E-Mail beigefügt.
[...]


*** Stand heute, 01.04.2025 um 18:48***

Ich habe bislang keine Rückmeldung vom Verkehrsverbund erhalten, mein Kundenkonto ist weiterhin gesperrt, und der Erwerb eines Deutschlandtickets ist mir nach wie vor nicht möglich.

Ich suche anwaltliche Unterstützung, um die Erfolgsaussichten eines rechtlichen Vorgehens gegen den Verkehrsverbund im Rhein-Main-Gebiet prüfen zu lassen. Mir ist bewusst, dass ein Erfolg nicht garantiert werden kann – bei einer tendenziell positiven Einschätzung der Sach- und Rechtslage wünsche ich mir jedoch, dass die anwaltliche Vertretung übernommen wird, um meine Ansprüche konsequent durchzusetzen.

Ziel ist es insbesondere, die Sperrung meines Kontos aufzuheben, entstandene Nachteile zu kompensieren und die Anwaltskosten nach Möglichkeit dem Verkehrsverbund aufzuerlegen.

Eingrenzung vom Fragesteller
1. April 2025 | 19:13
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Die Erfolgsaussichten eines rechtlichen Vorgehens gegen den Verkehrsverbund erscheinen durchaus positiv.

Die Sperrung Ihres Kundenkontos aufgrund eines fremden, zahlungsgestörten Kontos ist rechtlich höchst problematisch. Ihr Vertragsverhältnis mit dem Verkehrsverbund basiert ausschließlich auf Ihrer eigenen Kunden-ID. Es besteht keinerlei rechtliche Grundlage dafür, Sie aufgrund von Zahlungsrückständen eines Dritten, der lediglich dasselbe Endgerät genutzt hat, zu sanktionieren. Dies widerspricht dem Grundsatz der Vertragsautonomie und stellt eine unzulässige Sippenhaftung dar.

Darüber hinaus könnte die Sperrung eine unzulässige Datenverarbeitung darstellen. Die Verknüpfung und automatische Sperrung aufgrund der Nutzung desselben Geräts durch eine andere Person könnte einen Verstoß gegen die DSGVO darstellen, insbesondere wenn keine Einwilligung zur Verknüpfung dieser Daten vorliegt.

Sollte der Verkehrsverbund Ihrem berechtigten Begehren weiterhin nicht nachkommen, könnte eine einstweilige Verfügung zur schnellen Wiederherstellung des Kundenkontos sinnvoll sein. Zudem wären Schadensersatzansprüche für etwaige Mehrkosten durch alternative Fahrkarten denkbar.

Die Kostenübernahme durch den Verkehrsverbund wäre unter Berücksichtigung des Verzuges (§§ 280, 286 BGB) möglich, da dieser trotz Aufforderung nicht reagiert hat und die Störung weiterhin aufrechterhält.

Ich hoffe das hilft für die erste Einschätzung, viele Grüße und einen tollen Tag!


Rückfrage vom Fragesteller 2. April 2025 | 08:36

Sehr geehrter Herr Dr. Lorenz,

vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage.

Wären Sie bereit, das Mandat zu übernehmen?

Mit freundlichen Grüßen

S. P.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 2. April 2025 | 08:39

Ich empfehle Ihnen, zunächst selbst entsprechend mit Nachdruck an die Geschäftsführung zu schreiben, finden Sie im Impressum der Internetseite. Das spart Kosten und führt in Ihrem Fall mitunter auch zum guten Ergebnis.

Viele Grüße!

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