Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Wenn Sie eine Vollrente wegen Alters oder voller Erwerbsminderung beziehen, wird für die Beitragsberechnung aus ihrer Beschäftigung der ermäßigte Beitragssatz zur Krankenversicherung zugrunde gelegt. Dass bedeutet aber auch, dass Sie bei Arbeitsunfähigkeit nach Ablauf der Entgeltfortzahlung kein Krankengeld beanspruchen können. Daher gehe ich zumindest aufgrund Ihrer kurzen Schilderung davon aus, dass hier leider kein Anspruch auf Krankengeld besteht.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
29. März 2025
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11:29
Antwort
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