Onlinehändler insolvent

25. März 2025 16:08 |
Preis: 40,00 € |

Kaufrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Guten Tag,
ich habe am 7.3.25 bei Samoon eine Hose online bestellt und per Paypal bezahlt. Der Kauf wurde mtätigt und am Folgetag erhielt ich die Versandbestätigung. Nachdem sich der Status bei DHL nicht veränderte, habe ich nachgefragt und erhielt von Samoon die Antwort, dass es technische Probleme gibt und man bat mich um etwas Geduld.
Heute erhielt ich nun eine Mail, das sich das Unternehmen im Insolvenzverfahren befindet und ich weder Ware noch mein Geld erhalte. Stand heute ist eine Onlinebestellung nicht mehr möglich.
Meine Frage: kann ich das Geld jetzt tatsächlich abschreiben?
Wie kann eine Bestellung noch möglich sein, wenn abzusehen war, dass eine Lieferung bzw. Erstattung nicht mehr möglich ist? Und hätte man mich beim Kuf darauf aufmerksam machen müssen?

Claudia König

i

25. März 2025 | 16:58

Antwort

von


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Sehr geehrte Ratsuchende,

leider ist es durchaus möglich, dass Sie das Geld nicht zurückerhalten.

Es kommt darauf an, ob das Insolvenzverfahren durchgeführt wird. Das können Sie bei www.insolvenzbekanntmachungen.de nachlesen.

Ein möglicher Insolvenzverwalter könnte den Vertrag noch erfüllen oder aber Sie müssen Ihre Forderung als Insolvenzforderung anmelden. Ob Sie dann noch etwas erhalten, ist fraglich.

Ihre Verärgerung ist verständlich. Wenn es absehbar war, dass man die Bestellung nicht ausliefern kann, kann das auch strafrechtlich relevant sein. Dazu können Sie eine Betrugsanzeige bei der Staatsanwaltschaft erstatten.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin

Sylvia True-Bohle


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