Sehr geehrter Ratsuchender!
Vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Informationen wie folgt beantworte.
Wenn ich Ihre Angaben richtig deute, so wollen Sie keine Beendigung des laufenden Stromvertrages bzw. eine ordentliche Schlussrechnung und hier gegen den Stromversorger vorgehen.
Ihr Stromversorger hat vermutlich aufgrund von Ablauf der Vertragslaufzeit den Versorgungsvertrag für beendet erklärt.
Fraglich ist jedoch, warum er dann keine ordentliche Schlussrechnung erteilt hat. Die Schlußrechnung müßte dann die Kosten der gesamten Vertragslaufzeit erfassen, also bis Juli/ August 2008.
Insofern sollten Sie hier den Stromversorger nochmals schriftlich zur Stellungnahme auffordern.
Ich hoffe, Ihre Fragen zunächst beantwortet zu haben.
Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der Frage auf Ihren Angaben beruht. Durch Hinzufügen oder Weglassen von Informationen kann sich die rechtliche Bewertung ändern.
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Gerne bin ich Ihnen im Rahmen der Mandatierung behilflich.
Mit freundlichem Gruß,
Rechtsanwältin Wibke Schöpper.
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Antwort
vonRechtsanwältin Wibke Türk
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