Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
In Ihrer Situation stellt sich die Frage, ob die private Krankentagegeldversicherung eine Rückforderung des Krankentagegeldes aufgrund einer Überzahlung verlangen kann. Nach den Musterbedingungen für die Krankentagegeldversicherung (MB/KT) darf das Krankentagegeld zusammen mit anderen Krankentage- und Krankengeldern das auf den Kalendertag umgerechnete Nettoeinkommen nicht übersteigen. Maßgeblich ist der Durchschnittsverdienst der letzten 12 Monate vor Antragstellung bzw. vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit.
In Ihrem Fall haben Sie angegeben, dass das Krankentagegeld etwa 60 % Ihres Nettoeinkommens abdeckt. Da das Krankentagegeld unter Ihrem tatsächlichen Nettoeinkommen liegt, besteht grundsätzlich keine Überversicherung im Sinne der MB/KT. Eine Rückforderung des gesamten Krankentagegeldes erscheint daher unwahrscheinlich, da keine Überzahlung im Sinne der Versicherungsbedingungen vorliegt.
Sollte es jedoch zu einer Überzahlung gekommen sein, weil das Krankentagegeld das Nettoeinkommen übersteigt, könnte die Versicherung theoretisch die Differenz zurückfordern. In Ihrem Fall wäre dies die Differenz zwischen dem tatsächlichen Nettoeinkommen und dem gezahlten Krankentagegeld. Da Sie angeben, dass das Krankentagegeld unter Ihrem Nettoeinkommen liegt, ist eine Rückforderung der gesamten Summe unwahrscheinlich. Eine Korrektur um die Differenz von 150 € pro Monat wäre realistischer. Zudem sind zur Zeit zahlreiche Verfahren hierzu anhängig, da die Klauseln in den Bedingungen häufig intransparent sind.
Bezüglich der freiwilligen Zahlungen Ihres Arbeitgebers: Diese haben keinen Einfluss auf die Berechnung des Krankentagegeldes durch die Versicherung. Die Versicherung orientiert sich ausschließlich an den vertraglich vereinbarten Bedingungen und dem festgelegten Nettoeinkommen. Freiwillige Zahlungen des Arbeitgebers sind rechtlich unabhängig von der Krankentagegeldversicherung und können von ihm nach eigenem Ermessen geleistet werden.
Zusammenfassend ist es unwahrscheinlich, dass die Versicherung das gesamte Krankentagegeld zurückfordert, da keine Überzahlung im Sinne der Versicherungsbedingungen vorliegt.. Freiwillige Zahlungen Ihres Arbeitgebers haben keinen Einfluss auf die Berechnung des Krankentagegeldes durch die Versicherung.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Mohamed El-Zaatari
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Rechtsanwalt Mohamed El-Zaatari
Vielen Dank für die Beratung Herr El-Zaatari,
für mich war es wichtig, dass die Zahlung des Arbeitgebers hier keinen Einfluss auf die Zahlung der Versicherung hat.
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Danke für Ihre Nachricht und ein schönes Wochenende!
Mit freundlichen Grüßen
El-Zaatari
Rechtsanwalt