Welches Rechtsfach ist zuständig?

18. Februar 2025 16:09 |
Preis: 75,00 € |

Vertragsrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Frage für meine Enkelin: sie findet keinen Anwalt. Folgender Sachverhalt
Enkelin braucht psychologisches Gutachten zur Nachnamensänderung. Suche im Internet erfolgreich: Psychologe mit anscheinend Büros/Praxen in div. Deutschen Städten. Kontaktaufnahme via Internet. Kontakt via E-Mail: Auftrag erteilt per E-Mail, kein Vertragsdokument bekommen, aber 1. Abschlagszahlung 2.000 Euro (Enkelin ging nach Internet Recherche von Gesamtkostenrahmen in dieser Höhe aus.) wurde geleistet. Termin zum Gespräch in Stuttgart vereinbart. Gespräch fand statt, oh Wunder, in einem angemieteten Zimmer. Nach dem Gespräch wurde wohlwollendes Gutachten in Aussicht gestellt. Dann erfolgte weitere Zahlungsaufforderung über weitere 2.000 Euro die binnen 2 Tagen zu begleichen seien. Ging nicht so schnell. EMail an Sekretarriat wurde bösartig unterstellt das schon vor 1 Monat die Zahlungsaufforderung via EMail ergangen sei und dies wohl die Masche meiner Enkelin sei um den armen Psycho-Doc zu prellen. Das Gutachten würde jetzt via Anwalt und Gerichtsvollzieher zugestellt. Weiterer Schriftverkehr nur über Ihre Anwältin. Kein eingehen auf Klärungsversuch. Inzwischen sind zusätzlich Kosten in Rechnung gestellt worden für Fahrtkosten und Miete von FF-M nach STGT in Höhe von 1.800 Euro. Insgs. inzwischen gezahlt sind 5.800 Euro. Das Gutachten wurde inzw. zugestellt per Einwurf-Einschreiben. Das Gutachten ist kurz und Knapp und negativ, also Wertlos, entgegen der ersten Aussage des Psycho-Docs in STGT! Welcher Fachanwalt kann das Rechtsgeschäft überprüfen? Welches Fachgebiet/Fachgebiete sind befähigt?

18. Februar 2025 | 16:32

Antwort

von


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Marktstraße 17/19
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Tel: 0711-7223-6737
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

In dem von Ihnen geschilderten Fall gibt es mehrere rechtliche Aspekte, die überprüft werden sollten. Hier sind die relevanten Fachgebiete und die möglichen rechtlichen Schritte:

- Fachgebiete

Vertragsrecht:
Da es um die Überprüfung eines Vertragsverhältnisses geht, ist das allgemeine Vertragsrecht relevant. Ein Fachanwalt dafür - Vertragsrecht - gibt es nicht, aber jeder auf dem Gebiet des Zivilrechts tätige Anwalt kann prüfen, ob ein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist und ob die Vertragsbedingungen eingehalten wurden.

Fachanwalt für Medizinrecht :
Da es um ein psychologisches Gutachten geht, könnte auch ein Fachanwalt im Medizinrecht hilfreich sein. Diese Fachanwälte haben Erfahrung mit der rechtlichen Bewertung von Gutachten und den Anforderungen an deren Erstellung.

Verbraucherschutzrecht:
Da es sich um eine Dienstleistung handelt, die über das Internet beauftragt wurde, könnten auch Aspekte des Verbraucherschutzrechts relevant sein, insbesondere im Hinblick auf die Informationspflichten und das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen.

Mögliche rechtliche Schritte
- Überprüfung der Vertragsbedingungen:

Es sollte geprüft werden, ob die Vertragsbedingungen klar und verständlich waren und ob die vereinbarten Leistungen erbracht wurden. Insbesondere ist zu klären, ob die Höhe der geforderten Zahlungen gerechtfertigt ist.

- Widerruf
Bei einem Fernabsatzvertrag wie hier, könnte es in Betracht kommen, allerdings dieses bei Dienstleistungen wie ein Gutachten grundsätzlich nicht, aber das müsste man im Einzelfall genauer prüfen

- Anfechtung des Vertrags:
Wenn Ihre Enkelin der Meinung ist, dass sie über wesentliche Vertragsinhalte getäuscht wurde, könnte eine Anfechtung des Vertrags wegen arglistiger Täuschung in Betracht kommen.

- Rückforderung von Zahlungen:
Sollte der Vertrag unwirksam sein oder die Leistung nicht wie vereinbart erbracht worden sein, könnte Ihre Enkelin Anspruch auf Rückzahlung der geleisteten Zahlungen haben.

Beschwerde bei der zuständigen Kammer:
Wenn der "Psycho-Doc" Mitglied einer Kammer ist (z.B. Psychotherapeutenkammer oder Ärztekammer), könnte eine Beschwerde eingereicht werden, um das Verhalten des Dienstleisters überprüfen zu lassen.

Prüfung der Gutachtenqualität:
Ein weiterer Schritt könnte die Überprüfung der Qualität und der inhaltlichen Richtigkeit des Gutachtens durch einen unabhängigen Experten sein.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Daniel Hesterberg

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