Fahrzeug ohne Kaufvertrag gekauft - KM Manipulation aufgedeckt

14. Februar 2025 21:47 |
Preis: 45,00 € |

Kaufrecht


Beantwortet von

Guten Tag,

Ich habe für mich als Projekt Ende Dezember einen Audi A8 W12 aus dem Baujahr 2011 erworben. Das Fahrzeug hatte einen Wasserschaden und war nicht fahrbereit (elektronischer Defekt).

Laut Inserat und Verkäufer hat der Wagen eine Laufleistung von 194.000 km gehabt. Der TÜV Bericht hat ebenfalls das gleiche Dokumentiert.
Der Verkäufer hat keinen Kaufvertrag mit mir aufgesetzt da das alles Relativ Spontan ablief.
Der Wagen stand bei ihm auf dem Firmengelande (Verwerter) und schien Seriös zu sein.

Als ich mit dem Projekt langsam begonnen habe hatte ich Interessehalber bei Audi nachgefragt ob eine Historie zum Fahrzeug vorliegt (da das Boardheft gefehlt hat).
Dort Teilte man mir mit das der Wagen durchgängig bei Audi zum Service war. Letzter Eintrag 2021 mit 478.000 KM!

Das sind fast 300.000 km die Manipuliert worden.
Den Verkäufer habe ich daraufhin angesprochen und er teilte mir mit das er den Wagen selber erst vor 2 Tagen erworben hat.
Am Anfang hatte er Angeboten das Fahrzeug zurückzunehmen.
Die Abholtermine wurden aber immer und immer wieder verschoben.
Inzwischen erhalte ich keinerlei Rückmeldungen mehr auf meine Anfragen.

Ich habe in der zwischenzeit Versucht den Wagen wieder zum laufen zu bekommen da es mich trotzdem als Projekt interessiert.

Habe ich rechtlich gesehen irgendeine möglichkeit ohne Kaufvertrag etwas zurückzuverlangen ?
Oder wie verhält sich das ganze?. Es steht ja auch weiterhin die KM Manipulation im Raum

15. Februar 2025 | 00:25

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

es gibt hier verschiedene Möglichkeiten, wobei ein schriftlicher Kaufvertrag nicht zwingend erforderlich ist, denn der Kauf kam mündlich zustande.

Sie haben nach Ihrer Wahl das Recht, den Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten oder eben Gewährleistungsansprüche geltend zu machen.

Im 1. Fall würde der Kaufvertrag rückabgewickelt, im 2. Fall könnten Sie den Kaufpreis mindern oder auch zurücktreten.

Man könnte auch über Schadensersatz hinsichtlich etwaiger Mehrkosten für die Anschaffung eines ähnlichen Modells nachdenken.

Mit freundlichen Grüßen
RA Wilke


Rückfrage vom Fragesteller 15. Februar 2025 | 17:31

Guten Tag Herr Wilke,

Vielen Dank für die Aufklärung !.

Wären sie denn bereit jemanden in dieser Angelegenheit zu vertreten?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 15. Februar 2025 | 17:36

Sehr geehrter Fragesteller,

ich kann diesen Fall leider nicht übernehmen.

Mit freundlichen Grüßen
RA Wilke

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