Stornierungskosten nach Stornierung einer Dienstleistung

13. Februar 2025 09:27 |
Preis: 49,00 € |

Vertragsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich betreibe ein kleines Unternehmen, welches Dienstleistungen für Dokumentationen von Maschinen anbietet. Im November letzten Jahres habe ich hier eine Anfrage erhalten, worauf hin ich ein Angebot versendet habe und anschließend eine Bestellung für die angebotenen Positionen erhielt. Die Bestellung habe ich dann per Auftragsbestätigung bestätigt und hatte dann ein paar Onlinetermine mit dem Auftraggeber. Über den Jahreswechsel kam das Projekt beim Auftraggeber etwas ins stocken und man wollte sich dann im neuen Jahr wieder melden um den Projektplan anzupassen.
Gestern habe ich dann den Auftraggeber angeschrieben und nach einem Update gefragt. Hierauf erhielt ich dann nun die Nachricht, dass das Projekt eingestellt wurde und die Maschine für welche ich die Dokumentation schreiben sollte nicht gebaut wird. Eine offizielle Stornierung des Auftrags habe ich bis jetzt noch nicht erhalten.
Wie gehe ich hier weiter vor. Ich habe zwar schon einige Leistungen erbracht, jedoch ist der Hauptteil meiner Leistungen erst dann möglich, wenn die Maschine gebaut wurde. Wie hoch kann/sollte ich hier die Stornierungskosten berechnen?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Rückmeldung.

13. Februar 2025 | 10:20

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

wenn man hier von einem Werkvertrag ausgehen möchte, wird gemäß § 648 BGB vermutet, dass dem Unternehmer 5 vom Hundert der auf den noch nicht erbrachten Teil der Werkleistung entfallenden vereinbarten Vergütung zzgl. der Vergütung für den erbrachten Teil zustehen.

Hieran wollten Sie sich orientieren.

Mit freundlichen Grüßen
RA Wilke


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