Kindesunterhalt Stiefvater

| 5. Februar 2025 17:35 |
Preis: 80,00 € |

Familienrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

wir haben folgende Situation:
Ich bin seit ca. 12 Jahren mit einer Kenianerin verheiratet. Seit etwas 10 Jahren wohnt sie und ihre Tochter (meine Stieftochter) mit mir gemeinsam hier in Deutschland. Beide haben einen unbefristeten Aufenthaltstitel. Ihre Tochter ist 20 Jahre, besucht das Gymnasium und befindet sich in den Abi-Vorbereitungen für dieses Schuljahr.
Das Verhalten unserer Tochter war schon von Anfang (da war sie 7 Jahre) immer sehr schwierig. Das spitzte sich immer weiter zu im Lauf der Jahre bis es schon mehrfach eskalierte.
Das Hauptproblem sehe ich darin, dass meine Frau unserer Tochter immer sagte, dass sie machen kann was sie will und dass sie nie etwas hier im Haus tun muss.
Da kämpft man gegen Windmühlen.
Unsere Tochter musste sich natürlich woanders entsprechend zusammenreißen. Aber zu Hause wurde sie regelrecht zum „Kotzbrocken". Und zwar gegen mich und meiner Frau.
So etwas kann ich natürlich nicht durchgehen lassen. Manchmal hat ein Vieraugengespräch mit ihr und mir sehr geholfen. Aber eben nicht lange. Das nur zu kurzen Vorgeschichte.
Im November 2024 ist sie in einer „Nacht- und Nebelaktion" ausgezogen, während wir an der Arbeit waren. Telefonisch hat sie uns beide blockiert.
Nach einiger Zeit kam dann doch ein Kontakt zu Stande. Wir haben herausgefunden, dass sie bei echten assozialen Messis eingezogen ist und dort angeblich 300,00 Euro monatlich bezahlt, für alles. Auch Essen, Waschen usw. Dort sieht es katastrophal aus!!!
Es handelt sich um eine in ihrer Schule im gleichen Kurs bekannte Freundin.
Wir wissen mittlerweile, dass diese Leute sie um jeden Preis behalten wollen, um sie finanziel abzuzocken. Denn diese Extremverwandlung hat mit dem Beginn dieser Freundschaft angefangen.
Unsere Tochter hat das Kindergeld für sich beantragt. Sie hat sich bei uns abgemeldet (laut ihrer Aussage). Gleichzeitig will sie Schüler-Bafög beantragen und verlangt von uns 200,00 € zusätzliche Unterstützung.
Sie hat seit letztem Jahr einen sehr guten Schüler-Job bei dem sie 450,00 € bekommt. Ob sie dafür eine Abrechnung bekommt, wissen wir nicht.
Unsere Frage ist nun, in welchem Umfang, oder überhaupt, wir sie finanziel unterstützen müssen.
Meine Frau erhält von ihrer Arbeit rund 1.600,00 € netto, ich selbst rund 4.200,00 € netto.
Meine Frau ist gesetzlich versichert. Ich bin komplett privat versichert.
Wir haben ein Haus, gemietet. Ca. 240 qm mit entsprechenden Nebenkosten.
Die oberste Etage, wo unsere Tochter wohnte, ist sehr groß mit eigenem Bad. Quasi eine eigene Wohnung.

5. Februar 2025 | 18:02

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Grundsätzlich sind Sie als Stiefvater des nicht adoptierten Kindes nicht unterhaltspflichtig.

Ihre Frau ist als Mutter verpflichtet, Unterhalt bis zum Abschluss der ersten Berufsausbildung zu leisten. Die Unterhaltspflicht trifft dabei die beiden Eltern gemeinsam und in entsprechendem Verhältnis.

Dem entsprechend kann hier auch nur das Einkommen Ihrer Frau für die Berechnung des Unterhaltes herangezogen werden.

Das Einkommen des Kindes wird auf den Bedarf angerechnet.

Um den Unterhalt genau berechnen zu können, bedarf es der Einkommensauskunft des Kindesvaters.

Ihrer Frau steht ein Selbstbehalt von 1.750,00 EUR zu. Sie kann also maximal den überschießenden Teil für Unterhalt aufwenden.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Manuel Kruppe

Bewertung des Fragestellers 8. Februar 2025 | 13:49

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