Sehr geehrte Fragestellerin,
zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:
1.
Die Beurteilung der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) erfolgt in der Regel anhand von festgelegten Bewertungstabellen, die die Auswirkungen von Verletzungen und Erkrankungen auf die Erwerbsfähigkeit bewerten.
Ob sich Ihr Grad an MdE durch die nun vorhandenen Schäden an Ihrer Halswirbelsäule (HWS) erhöht, hängt davon ab, ob diese Schäden als Folgeschäden des ursprünglichen Arbeitsunfalls anerkannt werden können.
Die Tatsache, dass die Schäden linksbetont sind, könnte ein Indiz dafür sein, dass sie mit der Beugehemmung des linken Ellbogens in Zusammenhang stehen. Allerdings müsste dies medizinisch nachgewiesen werden.
Wenn die neuen Schäden als Folge des ursprünglichen Unfalls anerkannt werden, könnte sich Ihr MdE erhöhen, was wiederum einen Anspruch auf eine höhere oder erneute Zahlung einer Dauerrente begründen könnte.
2.
Um in dieser Sache weiter vorzugehen, sollten Sie zunächst ein medizinisches Gutachten einholen, das den Zusammenhang zwischen den neuen Schäden an Ihrer HWS und dem ursprünglichen Arbeitsunfall bestätigt. Mit diesem Gutachten können Sie dann bei der zuständigen Berufsgenossenschaft oder dem Gemeindeunfallversicherungsverband einen Antrag auf Neubewertung Ihrer MdE stellen.
Es wäre ratsam, sich dabei von einem Rechtsanwalt für Sozialrecht unterstützen zu lassen, um sicherzustellen, dass alle notwendigen Schritte korrekt durchgeführt werden.
3.
Eine Dauerrente aufgrund einer MdE kann grundsätzlich auch neben einer Altersrente gezahlt werden.
Die gesetzliche Unfallversicherung sieht vor, dass Renten wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit unabhängig von anderen Rentenansprüchen gezahlt werden können.
Es ist jedoch wichtig, die genauen Bedingungen und eventuelle Anrechnungen im Einzelfall zu prüfen, insbesondere wenn es um die Kombination mit Leistungen aus anderen Versorgungssystemen geht.
Da Sie keine Frühverrentung in der Berufsunfähigkeitsrente anstreben, sondern den regulären Renteneintritt planen, sollte dies in Ihrem Fall keine negativen Auswirkungen haben.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Raab
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