unerlaubte Fotonutzung qualitativ hochwertiger Produktbilder

28. Januar 2025 10:49 |
Preis: 30,00 € |

Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht


Beantwortet von

Guten Tag,

als Onlinehändlerin und Markeninhaberin bin ich seit nunmehr über 10 Jahren im Onlinehandel aktiv. Neben ausgiebiger Qualitätskontrolle achten wir sehr auf eine ansprechende und authentische Produktdarstellung. Mein Ehepartner ist als Mediengestalter sehr visiert. Er erstellt und bearbeitet unsere Produktfotos mit viel Zeitaufwand (dies in Auftrag zu geben ist entsprechend teuer).

Nun habe ich auf ebay gesehen, dass sich unser Produktfoto zu Eigen gemacht wurde.
Wir können durch Rohdaten der Bilder mit absoluter Sicherheit beweisen, dass wir die Urheber der Bilder sind.

Meine Frage: ist es möglich durch eine Abmahnung zu erwirken, dass meine Fotos nicht länger unerlaubt verwendet werden? Ich würde Sie diesbezüglich gerne beauftragen. Bitte teilen Sie mir außerdem mit, welche Kosten auf mich zukämen.

Ich bin es wirklich leid, dass unsere zeitaufwendigen Darstellungen ohne Erlaubnis für die Produkte von anderen Verkäufern / Marken verwendet werden.

Vielen Dank im Voraus,
J. Fischer

28. Januar 2025 | 12:23

Antwort

von


(344)
Marie-Juchacz-Straße 17
40470 Düsseldorf
Tel: 0211 911 872 43
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Sehr geehrte Fragestellerin,

besten Dank für Ihre Frage, die ich wie folgt beantworten darf:

Ja, es ist möglich, durch eine Abmahnung die unerlaubte Verwendung Ihrer Produktfotos zu unterbinden. Die Rechtslage ist klar: Fotos sind nach § 72 Urheberrechtsgesetz als sog. "Lichtbilder" geschützt, selbst wenn sie keine besondere Schöpfungshöhe erreichen sollten. Das bedeutet, dass Sie als Urheberin das alleinige Recht zur Nutzung und Veröffentlichung der Bilder haben.

Erster Schritt nach Feststellung einer Urheberrechtsverletzung ist eine außergerichtliche Abmahnung nach § 97a Urheberrechtsgesetz. Sie können die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung fordern. Außerdem können Sie Auskunft darüber verlangen, wie lange und auf welchen Plattformen die Bilder genutzt wurden. Sodann können Sie Schadensersatz geltend machen und Ihre Rechtsanwaltskosten ersetzt verlangen.

Die Rechtsanwaltskosten (sowie die Gerichtskosten, falls es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt, weil keine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben wird) bemessen sich anhand des sog. Streitwerts. Die Rechtsprechung setzt bei aufwändig und professionell erstellten Fotos in der Regel einen Streitwert von 6.000,00 € pro Bild an. Je nach den Umständen des Einzelfalles kann dieser Streitwert etwas geringer oder höher ausfallen. Sind mehrere Bilder betroffen, werden die Streitwert nicht addiert, sondern es wird ein angemessener Gesamtstreitwert gebildet. Bei einem Streitwert von 6.000,00 € entstünden außergerichtliche Rechtsanwaltskosten von 627,13 € brutto.

Beim Schadensersatz, den Sie geltend machen können, greift die Rechtsprechung oft auf die Honorarempfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing als Orientierungshilfe zurück. Dort wird z.B. für eine Nutzungsdauer von 6 Monaten eines Fotos auf einer Homepage ein Honorar von 423,00 € empfohlen. Bei Verwendung in einem Onlineshop (z.B. auch eBay) wird ein Aufschlag von 50 % empfohlen. Wenn der Urheber des Fotos nicht genannt wird, ist ein weiterer Aufschlag von 100 % anerkannt.

Wenn ich Ihre Interessen vertreten soll, schreiben Sie mir gerne eine Mail.

Mit freundlichen Grüßen

Mauritz
Rechtsanwalt


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