Installation Balkonkraftwerke durch Vermieter

26. Januar 2025 16:10 |
Preis: 50,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Ich bin Vermieter eines MFH mit 10 Wohneinheiten, davon acht WE aktuell bereits vermietet, die zwei anderen WE sollen kurzfristig vermietet werden. Alle Balkone haben Südausrichtung. Auf dem Dach ist eine größere PV-Anlage mit Wechselrichter und Speicher installiert, aus der ich "Mieterstrom" an die Mieter verkaufe. Die Balkontürme wurden im letzten Jahr erneuert und sind aus Holz. Bei unsachgemäßem Anbringen durch die Mieter (Bohren ins Holz) erwarte ich Schäden an der Konstruktion.

Fragen:
1. a. Frage zu den acht bereits vermieteten Einheiten: Darf ich selbst als Vermieter mir vorbehalten, Balkonkraftwerke durch einen Fachbetrieb zu installieren und den Strom mit in die bereits vorhandenen Batteriespeicher einzuspeisen? Mit welcher Textformel kann ich das nachträglich rechtssicher im Mietvertrag verankern?
1. b. Frage zu den zwei kurzfristig zu vermietenden Einheiten: Kann ich vor Abschluss des neuen Mietvertrags eine entsprechende Klausel im Mietvertrag verankern, mit der ich mir das Vorrecht für die fachberechte Installation von Balkonkraftwerken sichere und den Strom mit in die Batteriespeicher einspeisen? Mit welcher Textformel kann ich das vertraglich rechtssicher in den neuen Mietverträgen verankern?

26. Januar 2025 | 17:10

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:


1.

Zu den acht bereits vermieteten Einheiten:

Als Vermieter haben Sie grundsätzlich das Recht, bauliche Veränderungen an der Mietsache vorzunehmen, solange diese nicht den vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache durch die Mieter beeinträchtigen.

Wenn Sie Balkonkraftwerke durch einen Fachbetrieb installieren lassen möchten, um den Strom in die bereits vorhandenen Batteriespeicher einzuspeisen, sollten Sie dies mit den Mietern abstimmen. Eine nachträgliche Änderung des Mietvertrags bedarf der Zustimmung der Mieter. Sie könnten den Mietern eine Vertragsänderung vorschlagen, die eine entsprechende Klausel enthält. Eine mögliche Formulierung könnte lauten:

"Der Vermieter behält sich das Recht vor, auf den Balkonen der Mietsache Balkonkraftwerke durch einen Fachbetrieb installieren zu lassen. Der erzeugte Strom wird in die vorhandenen Batteriespeicher eingespeist. Der Mieter erklärt sich mit dieser Maßnahme einverstanden, sofern der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache nicht beeinträchtigt wird."



2.

Zu den zwei kurzfristig zu vermietenden Einheiten:

Bei neuen Mietverträgen haben Sie die Möglichkeit, von vornherein entsprechende Klauseln aufzunehmen. Eine solche Klausel könnte wie folgt formuliert werden:

"Der Vermieter behält sich das Recht vor, auf den Balkonen der Mietsache Balkonkraftwerke durch einen Fachbetrieb installieren zu lassen. Der erzeugte Strom wird in die vorhandenen Batteriespeicher eingespeist. Der Mieter erklärt sich mit dieser Maßnahme einverstanden und verpflichtet sich, keine eigenmächtigen baulichen Veränderungen an der Balkonstruktur vorzunehmen."


3.

Es ist wichtig, dass solche Klauseln klar und verständlich formuliert sind, um rechtssicher zu sein. Zudem sollten Sie sicherstellen, dass die Installation der Balkonkraftwerke fachgerecht erfolgt, um Schäden an der Holzkonstruktion der Balkone zu vermeiden.



Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Raab
Rechtsanwalt


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