In Ihrer Situation gibt es mehrere rechtliche Aspekte zu berücksichtigen, insbesondere im Hinblick auf die Aufrechnung der Kaution mit den Verzugszinsen und die Verpflichtungen gegenüber dem Mieter.
1. **Aufrechnung der Kaution mit Verzugszinsen**: Grundsätzlich ist eine Aufrechnung möglich, wenn die Forderungen gegenseitig und gleichartig sind. In Ihrem Fall handelt es sich bei der Kaution um eine Sicherheitsleistung des Mieters, die an den Käufer übergeben werden sollte, während die Verzugszinsen eine Forderung Ihrerseits gegen den Käufer darstellen. Die Aufrechnung könnte problematisch sein, da die Kaution nicht als Ihre Forderung, sondern als Sicherheit des Mieters gilt. Zudem könnte die Aufrechnung gegen die mietrechtlichen Bestimmungen verstoßen, da die Kaution dem Mieter zusteht und nicht zur Begleichung von Forderungen gegen den Käufer verwendet werden sollte.
2. **Auszahlung der Kaution an den Mieter**: Da der Mieter sich an Sie gewandt hat, um die Kaution zurückzuerhalten, und der Käufer die Kaution nicht erhalten hat, könnten Sie die Kaution direkt an den Mieter auszahlen. Dies wäre im Sinne des Mieters und würde sicherstellen, dass der Mieter seine Sicherheit zurückerhält. Eine Freigabeerklärung des Käufers wäre sinnvoll, um sicherzustellen, dass keine weiteren Ansprüche gegen den Mieter bestehen. Da der Käufer ab dem Stichtag die Rechte und Pflichten des Mietvertrages übernommen hat, könnte er keine Ansprüche mehr gegen Sie geltend machen, wenn Sie die Kaution an den Mieter auszahlen.
3. **Überweisung der Kaution an den Käufer**: Wenn Sie die Kaution an den Käufer überweisen, könnte dies als Erfüllung Ihrer Verpflichtung aus dem Kaufvertrag angesehen werden. Es besteht jedoch das Risiko, dass der Käufer dies als Verzicht auf Ihre Zinsansprüche interpretiert. Um dies zu vermeiden, sollten Sie klarstellen, dass die Zahlung der Kaution nicht den Verzicht auf Ihre Verzugszinsen bedeutet.
4. **Rechtliche Durchsetzung der Verzugszinsen**: Unabhängig von der Kautionsfrage sollten Sie die Verzugszinsen gegenüber dem Käufer geltend machen. Da der Käufer stur ist, könnte es notwendig sein, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.
Insgesamt scheint die Auszahlung der Kaution an den Mieter die sauberste Lösung zu sein, um den Mieter zufriedenzustellen und rechtliche Komplikationen zu vermeiden. Gleichzeitig sollten Sie Ihre Verzugszinsenansprüche unabhängig davon weiterverfolgen. Es wäre ratsam, alle Schritte schriftlich zu dokumentieren und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen, um Ihre Ansprüche effektiv durchzusetzen.
Antwort
vonRechtsanwalt Mathias Schulze
Geismarlandstr 17b
37083 Goettingen
Tel: +4955149208757
Web: https://www.msadvocate.net
E-Mail:
Guten Tag, ich melde mich nochmal kurz: Würden Sie mir bitte einen kleinen Gefallen tun und auf meiner Kanzleiseite bei Trust Pilot eine Bewertung abgeben?
Ich bin ihnen sehr dankbar bereits hier so eine tolle Bewertung abgeben zu haben.
Bei Trustpilot hätte es für mich den Effekt, dass ich dadurch bei Google leichter auffindbarer für neue Kunden mit meiner auch ganz neuen Kanzlei Seite werden würde. Sie helfen mir damit also sehr!
Mit den Bewertungen hier klappt das leider nicht und da liegt auch der Unterschied und Grund weshalb ich Sie hier nochmal frage.
Viele Grüße Schulze
https://de.trustpilot.com/review/msadvocate.net
Noch ein Nachtrag:
Fall es Sie interessiert:
Sie finden mich auch bei IG mit vielen Beiträgen zum Auswandern, Reisen und Steuern im In- und Ausland.
https://www.instagram.com/ms_advocate__/?hl=de