Erbschaftssteuer Immobilienanteil

| 21. Januar 2025 17:50 |
Preis: 52,00 € |

Erbrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Unser Haus gehört 50/50 mir und meinem Bruder. Der Wert der Immobilie beträgt 400.000 €.
Mein Bruder ist verstorben,ich bin Alleinerbe.
Muss ich auf den vollen Wert Erbschaftssteuer zahlen, oder auf 200.000€?

21. Januar 2025 | 18:18

Antwort

von


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Da Sie Alleinerbe Ihres Bruders sind und das Haus zu gleichen Teilen Ihnen beiden gehörte, erben Sie den Anteil Ihres Bruders an der Immobilie. Das bedeutet, dass Sie den Anteil von 50% des Hauses, also 200.000 €, erben.



Für die Erbschaftssteuer ist der Wert des geerbten Anteils maßgeblich. Da Sie den Anteil Ihres Bruders erben, müssen Sie auf diesen Anteil von 200.000 € Erbschaftssteuer zahlen. Der Freibetrag und der Steuersatz hängen vom Verwandtschaftsverhältnis ab. Geschwister fallen nach § 15 ErbStG in die Steuerklasse II, und der Freibetrag liegt nach § 16 Absatz 1 Ziffer 5 ErbStG bei 20.000 €. Der Steuersatz ergibt sich aus § 19 Absatz 1 ErbStG und ist abhängig von der Höhe des Erbteils.


Ergänzung vom Anwalt 23. Januar 2025 | 15:10

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Bei Trustpilot hätte es für mich den Effekt, dass ich dadurch bei Google leichter auffindbarer für neue Kunden mit meiner auch ganz neuen Kanzlei Seite werden würde. Sie helfen mir damit also sehr!
Mit den Bewertungen hier klappt das leider nicht und da liegt auch der Unterschied und Grund weshalb ich Sie hier nochmal frage.

Viele Grüße Schulze

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Sie finden mich auch bei IG mit vielen Beiträgen zum Auswandern, Reisen und Steuern im In- und Ausland.
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