Balkonkraftwerk

| 17. Januar 2025 09:54 |
Preis: 50,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Zusammenfassung

Der Beschluss einer Eigentümerversammlung kann nur innerhalb von einer Frist von einem Monat ab Beschlussfassung angefochten werden. Nichtig ist er nur in ganz begrenzten Ausnahmefällen.

Unsere WEG (12 Parteien) hat am 15.08.2023 'grünes Licht' für die Installation von Balkonkraftwerken beschlossen. Was ich leider übersehen habe enthält der Beschluss auch die Vorgabe, dass die Solar-paneelen 'plan', also senkrecht am Balkongeländer zu montieren sind. Diese Regelung ist ineffizient und nicht im Sinne des Klimaschutzgedanken, denn die Stromerzeugung und CO2-Reduktion ist geringer, da alle Balkone nach Süden ausgerichtet sind. Zumal kein weiterer Eigentümer so eine Anlage installieren möchte, stehe ich hier alleine gegen die Verwaltung und die übrigen Eigentümer.
Da die Neufassung des Gesetzes hierzu im §20 WEG erst am 17.10.2024 in Kraft getreten ist, hier meine Frage: Kann der entsprechende Passus im Beschluss angefochten werden, oder ist er ggf. für nichtig zu bewerten?

17. Januar 2025 | 10:22

Antwort

von


(654)
Heinz-Fangman-Str. 2
42287 Wuppertal
Tel: 0202 76988091
Web: https://www.kanzlei-scheibeler.de
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Da die Frist für die Anfechtung des Beschlusses vom 15.08.2023 abgelaufen ist, kann eine Anfechtungsklage nicht erhoben werden. Dieses auch nicht nachträglich aufgrund der Gesetzesänderung möglich. Dieser ist auch nicht zu entnehmen, dass Balkonkraftwerke grundsätzlich nicht senkrecht am Balkongeländer montiert werden müssen, um so möglichst effizient zu sein. Ob der gefasste Beschluss angemessen ist aus Effizienzgesichtspunkten, müsse notfalls durch ein Sachverständigengutachten geklärt werden.

Nichtig sind Beschlüsse einer Wohnungseigentümergemeinschaft in den seltensten Fällen, etwa wenn sie unbestimmt sind, Entscheidungen der Hausverwaltung überlassen werden oder den Eigentümern die Beschlusskompetenz fehlt.

Ich kann Ihnen daher nur empfehlen, zur nächsten Eigentümerversammlung einen Beschluss einzureichen dahingehend, dass die Paneele nicht senkrecht am Balkongeländer, sondern mit einem Winkel montiert werden können. Wenn dieser dann abgelehnt wird, könnten Sie eine Anfechtungsklage einreichen und argumentieren, dass nur eine nicht senkrechte Montage angemessen im Sinne des Gesetzes ist. Bitte beachten Sie auch hierzu die Frist von einem Monat ab Beschlussfassung. Diese läuft auch unabhängig von der Zusendung des Protokolls durch die Hausverwaltung.

Ich bedaure keinen besseren Bescheid geben zu können. Allerdings bin ich diesbezüglich an die Rechtslage gebunden.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwältin Dr. Elke Scheibeler
Fachanwältin für Arbeitsrecht

Bewertung des Fragestellers 17. Januar 2025 | 11:54

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