Vornamenänderung in Berlin

14. Januar 2025 13:32 |
Preis: 52,00 € |

Familienrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich wende mich an Sie, da ich meinen Vornamen ändern lassen möchte und bislang leider keine Rückmeldung von der zuständigen Behörde erhalten habe.

Die Gründe für meinen Antrag auf Namensänderung sind wie folgt:
- Mein derzeitiger Name ist die türkische Version meines eigentlichen kurdischen Namens. Dieser wurde in Zeiten der Unterdrückung von Kurden türkisch eingetragen, was für mich eine belastende persönliche Bedeutung hat.
- Zudem hat mein Name im Englischen eine negative Bedeutung, was in internationalen Kontexten zu Missverständnissen und Unwohlsein führt.

folgende Fragen hätte ich:
1. von der Behörde bekomme ich seit 5 Monaten keinerlei Rückmeldungen, ausser die Standartantwort, dass es lange dauert und man soll von Nachfragen absehen.
2. wie sollte ich Ihrer Meinung nach vorgehen?
3. wie lange würde ein solcher Vorgang nach Ihrer Erfahrung dauern?
4. ist der Antragsgründung ausreichend? sehen Sie Erfolgschancen?
5. Wenn Sie als Rechtsbeistand übernehmen würden, hätten Sie Kapazitäten und wie teuer wäre das?



Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

14. Januar 2025 | 14:44

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

nach § 3 Abs. 1 NamÄndG darf eine Namensänderung nur erfolgen, sofern dafür ein wichtiger Grund vorliegt.

Was als "wichtig" angesehen wird, definiert das Gesetz aber nicht.

Diese Entscheidung obliegt den zuständigen Verwaltungsbehörden, aber ich denke, so ein Grund liegt hier vor.

Reagiert die Behörde aber nicht, kann nach drei Monaten der Untätigkeit eine entsprechende Untätigkeitsklage erhoben werden.

Eigenlich müsste so ein Vorgang nach drei Monaten abgeschlossen sein.

Ich würde Ihnen raten, nochmals schriftlich eine Frist von 14 Tagen für die Entscheidung zu setzen.

Wird die Frist nicht eingehalten, sollte ein Rechtsanwalt beauftragt werden.

Sicherlich kann ich das dann auch machen.

Dazu müssten wir dann eine Vergütungsvereinbarung abschließen, wobei aber auch Mehrkosten dorch die Ortsverschiedenheit entstehen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin

Sylvia True-Bohle


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