Dauer Arbeitslosengeld 1 in Kombination mit Krankengeld

| 10. Januar 2025 16:51 |
Preis: 35,00 € |

Sozialrecht


Beantwortet von

Hallo,

2 Konstellationen:

A. Anspruch Arbeislosengeld 15 Monate. Nach 1 Monat schwere Erkrankung und lange krank. Dadurch Anspruch auf Krankengeld 18 Monate. Anspruch Arbeistlosengeld verlängert sich meines Wissens dadurch NICHT. Also finanziell 1 + 18 = 19 Monate abgesichert

B. selber Fall jedoch setzt die Erkrankung erst nach 14 Monaten Bezug von Arbeitslosengeld 1 ein. dadurch dann 14 + 18 = 32 Monate finanziell abgesichert

Fragen:
1. Sehe ich das richtig?
2. Falls nicht, bitte um Erklärung wo mein Denkfehler liegt!?
3. Was geschieht im Anschluss an die 19 bzw 32 Monate sofern man weiterhin arbeitsunfähig krank ist?
4. Macht es einen Unterschied, wenn sich die Diagnose der Erkrankung im Laufe der Zeit ändert?

Vielen DANK!

11. Januar 2025 | 18:32

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

1. Ihre Annahmen sind im Wesentlichen korrekt, jedoch gibt es einige wichtige Punkte zu beachten:

A. In der ersten Konstellation, in der Sie nach einem Monat Arbeitslosengeldbezug krank werden und Krankengeld für 18 Monate beziehen, verlängert sich der Anspruch auf Arbeitslosengeld tatsächlich nicht. Der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht während des Krankengeldbezugs, wird aber nicht verlängert.

Nach dem Ende des Krankengeldbezugs müssen Sie sich erneut arbeitslos melden, um den Restanspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen. In Ihrem Fall wären das noch 14 Monate Arbeitslosengeld, die Sie nach den 18 Monaten Krankengeld beziehen könnten, vorausgesetzt, Sie sind dann wieder arbeitsfähig.

B. In der zweiten Konstellation, in der die Erkrankung nach 14 Monaten Arbeitslosengeldbezug eintritt, ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld ebenfalls während des Krankengeldbezugs. Nach den 18 Monaten Krankengeld könnten Sie den Restanspruch auf Arbeitslosengeld geltend machen, der in diesem Fall nur noch 1 Monat beträgt, da Sie bereits 14 Monate Arbeitslosengeld bezogen haben.

2. Ihr Denkfehler liegt möglicherweise in der Annahme, dass der Anspruch auf Arbeitslosengeld durch den Krankengeldbezug verlängert wird. Tatsächlich ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld während des Krankengeldbezugs, wird aber nicht verlängert. Nach dem Ende des Krankengeldbezugs können Sie den Restanspruch auf Arbeitslosengeld geltend machen, sofern Sie wieder arbeitsfähig sind.

3. Nach den 19 bzw. 32 Monaten, wenn Sie weiterhin arbeitsunfähig krank sind, endet der Anspruch auf Krankengeld. In diesem Fall könnten Sie möglicherweise Anspruch auf andere Sozialleistungen haben, wie z.B. Arbeitslosengeld II (Hartz IV) oder Sozialhilfe, sofern Sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen. Alternativ könnte auch ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente in Betracht kommen, wenn eine dauerhafte Erwerbsunfähigkeit vorliegt.

4. Eine Änderung der Diagnose der Erkrankung während des Krankengeldbezugs hat grundsätzlich keinen Einfluss auf die Dauer des Krankengeldanspruchs, da die maximale Bezugsdauer von 78 Wochen innerhalb von drei Jahren für dieselbe Krankheit gilt. Eine neue Diagnose könnte jedoch relevant werden, wenn Sie nach einer Genesung erneut arbeitsunfähig werden und die neue Erkrankung nicht im Zusammenhang mit der vorherigen steht. In diesem Fall könnte ein neuer Anspruch auf Krankengeld entstehen, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Daniel Hesterberg

Bewertung des Fragestellers 14. Januar 2025 | 17:12

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