Rücktritt vom Vertrag in Oesterreich durch Auftragnehmer

| 6. Januar 2025 17:32 |
Preis: 65,00 € |

Vertragsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Ich vermiete in Oesterreich Ferienwohnung und habe eine Reinigungsfirma seit ca. 3 Jahren mit dem putzen beauftragt. Es besteht kein Vertrag und nur eine mündliche Vereinbarung. Da ich Reinigung in den letzten Wochen unzufrieden war, habe ich das reklamiert. Heute hat mir die Reinigungsfirma per sofort gekündigt. Mein Problem ist, dass schon alle Putzaufträge für die nächsten zwei Monate vergeben wurde und ich auf die schnelle keinen Ersatz habe. Meine Frage ist nun, welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich? Kann ich mir eventuell deshalb entstandenen Kosten weiterverrechnen?

Dazu kommt, dass der Stundensatz im Dezember von 30,-- Euro auf 35,-- Euro erhöht worden ist. Es gab darüber keinen Hinweis oder Gespräch. Die letzte Erhöhung war im Juli 2022 von 25,-- Euro auf 30,-- Euro mit der Begründung, eine Putzfrau verdiene das, weil sie so gut ist. Es wurden aber auch die Stundensätze für alle anderen um 20 % erhöht. Nun erfolgt Rückwirkend eine weitere Anpassung um fast 17 % auf 35,-- Euro. Der Verbraucherpreisindex stieg seit Juli 2022 um 10,50 %. Muss ich das akzeptieren?

Danke für Ihre Einschätzung.

6. Januar 2025 | 18:26

Antwort

von


(297)
Geismarlandstr 17b
37083 Goettingen
Tel: +4955149208757
Web: https://www.msadvocate.net
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Rechtliche Beurteilung zur Kündigung und Preiserhöhung der Reinigungsfirma

Kündigung der Firma:

Da es sich um eine mündliche Vereinbarung handelt, gelten die allgemeinen Grundsätze des Vertragsrechts. In Österreich sind mündliche Verträge grundsätzlich genauso verbindlich wie schriftliche, jedoch kann die Beweisführung schwierig sein. Hier helfen Kontoauszüge mit Zahlungen und Zeugen und den Vertrag zu belegen!

Kündigungsfrist:

Ohne eine vertraglich festgelegte Kündigungsfrist kann eine fristlose Kündigung rechtlich zulässig sein, insbesondere wenn keine besonderen Regelungen erfüllt wurden. Es wäre jedoch 1) zu prüfen, ob eine stillschweigende Vereinbarung über eine bestimmte Kündigungsfrist aufgrund der bisherigen Geschäftsbeziehung angenommen werden kann.

Zudem hilft es ihnen 2) vermutlich mehr, dass es bei einer fristlosen Kündigung immer eines wichtigen Grundes bedarf! Was ist ein wichtiger Grund? Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Einzelfälle und unter Abwägung der beidseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung nicht zugemutet werden kann. Eine Reklamation wird man ganz sicher nicht darunter fassen können! Somit wäre die ausgesprochenen fristlose Kündigung mangels Grund nicht wirksam! Man würde die Kündigung dann in eine ordentliche Kündigung umdeuten... die hat aber eine Frist! Nun wurde hier keine Frist festgelegt. Man würde also das nehmen was üblich ist. Da kommt es auf die Laufzeit des Vertrags an und das was andere Firmen machen. GGF.wären das 14 Tage vllt einen Monat. Sie müssen hier Verträge und AGB der Konkurrenz prüfen. Umso länger, umso besser für Sie.

Schadenersatz: Wenn die sofortige Kündigung ohne rechtfertigenden Grund erfolgt und Ihnen dadurch ein Schaden entsteht, können Sie auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Dazu müssten Sie nachweisen, dass die Kündigung unrechtmäßig war und Ihnen dadurch ein konkreter Schaden entstanden ist.

Preiserhöhung
Vertragsänderungen: Eine einseitige Erhöhung des Stundensatzes ohne vorherige Ankündigung oder Zustimmung sind problematisch. In der Regel bedarf es einer Vereinbarung beider Parteien, um die Konditionen eines bestehenden Vertrags zu ändern! Nur in krassen Ausnahmefällen gibt es eine Anpassungsmöglichkeit. Diese sehe ich hier nicht!

Angemessenheit der Erhöhung: Die Erhöhung des Stundensatzes sollte im Verhältnis zur allgemeinen Preisentwicklung stehen. Diese lag 2024 bei 1,9 % in Österreich!

Empfehlungen
Dokumentation: Sammeln Sie alle relevanten Informationen und Beweise, die Ihre bisherigen Vereinbarungen und die Umstände der Kündigung betreffen.

Verhandlung: Versuchen Sie, mit der Reinigungsfirma eine einvernehmliche Lösung zu finden, insbesondere im Hinblick auf die kurzfristige Bereitstellung von Ersatzkräften.

Rechtliche Schritte: Sollten Sie keine Einigung erzielen, könnten Sie rechtliche Schritte in Erwägung ziehen, um etwaige Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Ich hoffe, diese Einschätzung hilft Ihnen weiter.


Ergänzung vom Anwalt 20. Januar 2025 | 15:15

Guten Tag, ich melde mich nochmal kurz: Würden Sie mir bitte einen kleinen Gefallen tun und auf meiner Kanzleiseite bei Trust Pilot eine Bewertung abgeben?

Ich bin ihnen sehr dankbar bereits hier so eine tolle Bewertung abgeben zu haben.
Bei Trustpilot hätte es für mich den Effekt, dass ich dadurch bei Google leichter auffindbarer für neue Kunden mit meiner auch ganz neuen Kanzlei Seite werden würde. Sie helfen mir damit also sehr!
Mit den Bewertungen hier klappt das leider nicht und da liegt auch der Unterschied und Grund weshalb ich Sie hier nochmal frage.

Viele Grüße Schulze

https://de.trustpilot.com/review/msadvocate.net

Noch ein Nachtrag:
Fall es Sie interessiert:

Sie finden mich auch bei IG mit vielen Beiträgen zum Auswandern, Reisen und Steuern im In- und Ausland.
https://www.instagram.com/ms_advocate__/?hl=de

Bewertung des Fragestellers 8. Januar 2025 | 13:52

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

Mehr Bewertungen von Rechtsanwalt Mathias Schulze »
BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 8. Januar 2025
5/5,0

ANTWORT VON

(297)

Geismarlandstr 17b
37083 Goettingen
Tel: +4955149208757
Web: https://www.msadvocate.net
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Steuerrecht, Vertragsrecht, Miet- und Pachtrecht, Arbeitsrecht, Vereins- und Verbandsrecht, Kaufrecht, Strafrecht, Nachbarschaftsrecht, Verkehrsrecht, Erbrecht, Familienrecht, Existenzgründungsberatung