Sehr geehrter Fragesteller,
aufgrund der übermittelten Information beantworte ich Ihre Frage wie folgt.
Wenn Ihnen das Krankenhaus ärztlich erbrachte Leistungen in Rechnung stellt, ist zu prüfen, ob Ihre Mutter diese Leistungen vereinbart hat. Diesbezüglich sollten Sie den Vertrag zwischen Ihrer Mutter und dem Krankenhaus prüfen. Das Krankenhaus muss den Abschluss des Vertrages nachweisen, Sie müssen nicht den "Nicht-Abschluss" beweisen, Sie können also warten, bis das Krankenhaus Zahlung verlangt.
Wenn aufgrund der Notsituation, die Behandlung ohne Abschluss eines konkreten Vertrag abgeschlossen wurde, kann das Krankenhaus nicht Sonderleistungen abrechnen, welche nur aufgrund eines konkreten Vertrages abgerechnet werden können.
Zugleich wäre hier der Krankenversicherungsvertrag zu prüfen, ob die Allianz nicht doch die Leistungen begleichen muss.
Da das Krankenhaus nicht reagiert, wird das Krankenhaus nun zeitnah die Zahlung anmahnen. Sie können schon vor der Mahnung einen Anwalt mit Schwerpunkt Medizinrecht, bzw. Fachanwalt konsultieren oder die Mahnung abwarten und erst dann zum Anwalt gehen. Sie müssen sich also entscheiden, ob Sie abwarten können, bis das Krankenhaus die Zahlung verlangt, oder ob Sie die Situation vorher klären wollen. Wenn Sie die Situation vorher klären und die Abrechnung des Krankenhauses falsch ist, können Sie die Kosten der anwaltlichen Beratung nicht erstattet bekommen. Wenn Sie erst nach Zahlungsaufforderung zum Anwalt gehen und Recht bekommen, können Sie die Kosten der anwaltlichen Beratung ersetzt bekommen.
Für den Fall, dass Sie die Rechnung schon beglichen haben, müssen Sie das Krankenhaus auf Rechnungskorrektur, gegebenenfalls Erstattung verklagen, in diesem Fall sollten Sie auf jeden Fall einen Anwalt mit Schwerpunkt Medizinrecht, bzw. Fachanwalt konsultieren.
Sie können auf der Seite der Bundesrechtsanwaltskammer unter Angabe Ihres Wohnortes und des Themenschwerpunktes nach einem Anwalt/Fachanwalt suchen:
https://bravsearch.bea-brak.de/bravsearch/index.brak
Ich hoffe, dass ich Ihre Frage beantwortet habe, bei eventuellen Nachfragen können Sie gerne die kostenlose Nachfrageoption benutzen.
Berücksichtigen Sie bitte, dass auch kleine Sachverhaltsänderungen zu einer gänzlich anderen rechtlichen Bewertung führen können.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Braun
Rechtsanwalt
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