Sehr geehrte Fragestellerin,
aufgrund der von Ihnen geschilderten Sachlage stehen Ihnen als Käuferin eines mangelhaften Bettes verschiedene Rechte gemäß den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zu.
Rücktrittsrecht nach erfolgloser Nacherfüllung
Gemäß § 437 Nr. 2 BGB haben Sie das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Die Nacherfüllung gilt in der Regel nach zwei erfolglosen Versuchen als fehlgeschlagen . In Ihrem Fall wurde bereits ein erfolgloser Reparaturversuch unternommen, und ein weiterer Termin wurde mehrfach verschoben. Dies kann als unzumutbare Verzögerung angesehen werden, die einen Rücktritt rechtfertigt.
Anwendbarkeit des § 475d BGB
§ 475d BGB enthält Sonderbestimmungen für den Rücktritt und Schadensersatz im Verbrauchsgüterkauf. Nach § 475d Abs. 1 Nr. 1 BGB ist eine Fristsetzung zur Nacherfüllung entbehrlich, wenn der Unternehmer die Nacherfüllung trotz Ablaufs einer angemessenen Frist ab dem Zeitpunkt, zu dem der Verbraucher ihn über den Mangel unterrichtet hat, nicht vorgenommen hat . Da Sie dem Möbelhaus bereits Fristen gesetzt haben, die ohne erfolgreiche Nacherfüllung verstrichen sind, können Sie sich auf diese Vorschrift berufen.
Abholung des mangelhaften Bettes
Nach erklärtem Rücktritt sind beide Vertragsparteien verpflichtet, die empfangenen Leistungen zurückzugewähren (§ 346 BGB). Das bedeutet, dass das Möbelhaus das mangelhafte Bett zurücknehmen muss. Sie sollten dem Möbelhaus eine angemessene Frist zur Abholung setzen, beispielsweise 14 Tage. Kommt das Möbelhaus dieser Verpflichtung nicht nach, könnten Sie unter Umständen Ersatz für die Ihnen entstehenden Lagerkosten oder sonstigen Aufwendungen verlangen.
Empfehlung
Ich empfehle Ihnen, dem Möbelhaus schriftlich (per Einschreiben) Ihren Rücktritt vom Kaufvertrag zu erklären und eine Frist zur Abholung des Bettes sowie zur Rückerstattung des Kaufpreises zu setzen. Sollte das Möbelhaus nicht reagieren, könnten weitere rechtliche Schritte, wie die Einschaltung eines Anwalts, in Betracht gezogen werden.
Bitte beachten Sie, dass diese Einschätzung auf den von Ihnen bereitgestellten Informationen basiert. Für eine abschließende rechtliche Beratung wäre eine detaillierte Prüfung aller Unterlagen und Umstände erforderlich.
Mit freundlichen Grüßen
Hussein Madani
Rechtsanwalt
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