Verpächter und Pächter

1. Dezember 2024 16:36 |
Preis: 52,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Wir, eine GmbH, möchten von einem Verein, einen Saal pachten. Der Verein hat bis dato in dem Saal selber Veranstaltungen durchgeführt und nun wird dieser von uns gepachtet und wir wollen ebenso Veranstaltungen durchführen. Bei den Veranstaltungen vermieten wir den Saal an Kunden weiter, wie z.B. für Hochzeiten, Firmenevents oder Geburtstage. Folgende Fragen haben wir dazu:

- Wir vermieten den Saal an ein Brautpaar. Ein Dachfenster bricht ein und es kommt zum Personenschaden. Haften wir dafür oder der Verpächter, da dieser ja für das Gebäude verantwortlich ist?
- Ist es bei der Pacht so, dass der Verpächter für alles rund um das Gebäude haftet (Dach, Bau, Brandschutz, Treppen etc.) und wir für das Interieur oder gibt es hier etwas Spezielles für uns zu beachten?
- Müssen wir als Pächter eine neue Genehmigung oder Ähnliches beantragen, um die Location als Veranstaltungshalle vermieten zu können, obwohl die Halle ja schon bereits durch den Verein (also den jetzigen Verpächter) schon als Eventlocation vermietet wurde.
- Wenn der Kunde (in dem Fall z.B. ein Brautpaar) den Saal beschädigt und z.B. Fenster zerbricht oder einen Brand auslöst, haftet ja in der Regel der Kunde. Was wäre, wenn dieser aber bei einem hohen Schaden nicht zahlungsfähig wäre. Müssen wir dann den Schaden selbst bezahlen?

1. Dezember 2024 | 16:58

Antwort

von


(2333)
Aachener Strasse 585
50226 Frechen-Königsdorf
Tel: 02234-63990
Web: https://ra-raab.de
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrter Fragesteller,

zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:


1.

Haftung bei Personenschaden durch einbrechendes Dachfenster:

Gemäß dem Kontext sind Sie als Pächter für die Nutzung des Saals verantwortlich, während der Verpächter für die Instandhaltung des Gebäudes zuständig ist.

Wenn ein Dachfenster einbricht und es zu einem Personenschaden kommt, könnte der Verpächter haftbar sein, da er für die bauliche Sicherheit des Gebäudes verantwortlich ist.

Allerdings sollten Sie als Pächter sicherstellen, dass Sie eine entsprechende Haftpflichtversicherung haben, um sich gegen solche Risiken abzusichern.


2.

Haftung für Gebäude und Interieur:

Der Verpächter ist grundsätzlich für die Instandhaltung und Sicherheit des Gebäudes verantwortlich, einschließlich Dach, Bau, Brandschutz und Treppen. Sie als Pächter sind für das Interieur und die ordnungsgemäße Nutzung des Saals verantwortlich.

Es ist wichtig, dass im Pachtvertrag klar geregelt ist, wer für welche Bereiche haftet, um Missverständnisse zu vermeiden.


3.

Genehmigung für die Nutzung als Veranstaltungshalle:

Da der Saal bereits vom Verein als Eventlocation genutzt wurde, könnte es sein, dass keine neue Genehmigung erforderlich ist.

Dennoch sollten Sie sicherstellen, dass alle bestehenden Genehmigungen auf Ihre Nutzung übertragbar sind und keine zusätzlichen behördlichen Anforderungen bestehen.

Es ist ratsam, dies mit der zuständigen Behörde zu klären.


4.

Haftung bei Schäden durch Kunden:

Wenn ein Kunde den Saal beschädigt, haftet in der Regel der Kunde für den Schaden.

Sollte der Kunde jedoch nicht zahlungsfähig sein, könnten Sie als Pächter für den Schaden aufkommen müssen, insbesondere wenn der Schaden die Nutzung des Saals beeinträchtigt.

Es ist daher ratsam, eine Kaution von den Kunden zu verlangen und eine Versicherung abzuschließen, die solche Risiken abdeckt.


Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Raab
Rechtsanwalt


ANTWORT VON

(2333)

Aachener Strasse 585
50226 Frechen-Königsdorf
Tel: 02234-63990
Web: https://ra-raab.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Arbeitsrecht (Arbeiter und Angestellte), Erbrecht, Familienrecht, Straßen- und Verkehrsrecht, Miet- und Pachtrecht, Vertragsrecht, allgemein, Kaufrecht, Strafrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...
FRAGESTELLER