Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Insbesondere wenn es sich nicht um seriöse Anbieter aus Deutschland oder einem anderen EU-Staat handelt, gibt es in der Tat keine Garantie darauf, dass sich dort kein illegales Material befindet. Das ist aber auch den deutschen Ermittlern bekannt. Und da eine strafrechtliche Ermittlung einen ausreichenden Anfangsverdacht erfordert und hierzu auch der Verdacht auf einen entsprechenden Vorsatz gehört, werden Fälle wie der von Ihnen genannte nicht weiter verfolgt. Denn wenn jemand vorsätzlich nach illegalem Material suchen würde, würde er hierfür andere Plattformen und Suchmechanismen nutzen. Wenn Sie aber versehentlich auf einer ohne Umwege über das Internet auffindbarer Seite mit hohem Traffic, Meldemöglichkeit illegaler Inhalte und grundsätzlich legalem Material auf ein grenzwertiges Video stoßen, dies direkt melden und aus dem Cache löschen, dann fehlt es schon an einem Anfangsverdacht für ein vorsätzliches Handeln, eine Strafbarkeit scheidet aus.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Jan Wilking
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Rechtsanwalt Jan Wilking
Sehr geehrter Herr Wilking,
vielen Dank für Ihre schnelle und ausführliche Antwort. Die besuchte Website erome hat tatsächlich gehört anscheinend zu den 100 meistbesuchten Seiten im Internet. In besagtem Video bestätigen sich auch beide Teilnehmer Ihre Volljährigkeit. Trotzdem habe ich es gemeldet und den Cache gelöscht, es scheint aber wohl immer noch online zu sein nach 24 Stunden seit der Meldung.
Muss ich mir hier noch Sorgen machen, oder ist das Thema erledigt?
Ich werde ab sofort derartige Seiten meiden.
Vielen Dank für Ihre Nachfrage.
Ja, das Thema können Sie nach meiner Einschätzung beruhigt abhaken, Ich sehe ja wieder die Gefahr einer Strafbarkeit noch einer Nachverfolgung durch die Behörden.
Mit freundlichen Grüßen