Sicherheit bei Pornografie im Internet

| 22. November 2024 11:43 |
Preis: 50,00 € |

Internetrecht, Computerrecht


Beantwortet von


15:03

Liebe Anwälte,

ich konsumiere gerne Pornografie im Internet und sehe dies, sofern alles im legalen Bereich stattfindet, zunächst einmal als unbedenklich.
Da ich auch vor einigen Jahren auf einer Cybersex-Seite aktiv war, schaue ich mir gerne auf öffentlichen Pornoseiten auch die Interaktionen anderer Nutzer dieser Seite an. Sowohl die ursprüngliche Cybersex-Seite, als auch die Seite, welche die aufgenommenen Interaktionen zeigt, sind beide jeweils ab 18 Jahren freigegeben.
Auf besagter Seite "erome" sah ich nun ein Video für wenige Sekunden zwischen zwei Nutzern einer Cybersex Seite, es wurde also quasi deren Interaktion per Webcam und Chat gezeigt. Beide schreiben im Chat, dass sie jeweils 19 bzw. 23 Jahre alt sein. Also sofern wäre alles unbedenklich, das Video ist auch schon länger auf der Platform verfügbar und wurde häufig aufgerufen. Leider lese ich inzwischen viel über Pornoseiten, und dass selbst auf den großen Plattformen wie Pornhub oder xHamster keine Garantie gäbe, nicht doch auf illegale Inhalte zu stoßen. Das finde ich sehr bedenklich und frage mich, ob ich generell auf Pornografie im Internet verzichten sollte, wenn wirklich keine Sicherheit besteht. Ich habe besagtes Video auf erome jetzt einmal gemeldet, auch wenn im Video beide ihre Volljährigkeit bestätigen, bisher ist aber keine Rückmeldung erfolgt.
Habe ich mich hier strafbar gemacht wenn ich das Video kurz gesehen habe und es anschließend gemeldet habe, falls es doch möglicherweise illegal war? Mir machen diverse Artikel über die Möglichkeit potentieller illegaler Inhalte auf öffentlichen Pornosetien sehr unsicher.

Muss ich mir hier Sorgen machen, mich unwissentlich strafbar gemacht zu haben? Ich habe das Gefühl, man kann überhaupt nicht menr sicher bei Online-Pornografie sein, nicht doch ungewollt auf illegale Inhalte zu stoßen.

Vielen Dank für Ihre Zeit und ich freue mich auf Ihre Antwort.

Beste Grüße

22. November 2024 | 12:58

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Insbesondere wenn es sich nicht um seriöse Anbieter aus Deutschland oder einem anderen EU-Staat handelt, gibt es in der Tat keine Garantie darauf, dass sich dort kein illegales Material befindet. Das ist aber auch den deutschen Ermittlern bekannt. Und da eine strafrechtliche Ermittlung einen ausreichenden Anfangsverdacht erfordert und hierzu auch der Verdacht auf einen entsprechenden Vorsatz gehört, werden Fälle wie der von Ihnen genannte nicht weiter verfolgt. Denn wenn jemand vorsätzlich nach illegalem Material suchen würde, würde er hierfür andere Plattformen und Suchmechanismen nutzen. Wenn Sie aber versehentlich auf einer ohne Umwege über das Internet auffindbarer Seite mit hohem Traffic, Meldemöglichkeit illegaler Inhalte und grundsätzlich legalem Material auf ein grenzwertiges Video stoßen, dies direkt melden und aus dem Cache löschen, dann fehlt es schon an einem Anfangsverdacht für ein vorsätzliches Handeln, eine Strafbarkeit scheidet aus.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Jan Wilking

Rückfrage vom Fragesteller 22. November 2024 | 13:57

Sehr geehrter Herr Wilking,

vielen Dank für Ihre schnelle und ausführliche Antwort. Die besuchte Website erome hat tatsächlich gehört anscheinend zu den 100 meistbesuchten Seiten im Internet. In besagtem Video bestätigen sich auch beide Teilnehmer Ihre Volljährigkeit. Trotzdem habe ich es gemeldet und den Cache gelöscht, es scheint aber wohl immer noch online zu sein nach 24 Stunden seit der Meldung.

Muss ich mir hier noch Sorgen machen, oder ist das Thema erledigt?

Ich werde ab sofort derartige Seiten meiden.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 22. November 2024 | 15:03

Vielen Dank für Ihre Nachfrage.

Ja, das Thema können Sie nach meiner Einschätzung beruhigt abhaken, Ich sehe ja wieder die Gefahr einer Strafbarkeit noch einer Nachverfolgung durch die Behörden.

Mit freundlichen Grüßen

Bewertung des Fragestellers 22. November 2024 | 15:34

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