Angemessene Höhe einer StB-Rechnung

16. Juli 2008 11:26 |
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Anwaltsrecht, Gebührenrecht, Verfahrensrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Hallo,

ich habe eine Rechnung von einem Steuerberater erhalten, der jenseits von Gut und Böse abgerechnet hat. Schaut man in die Steuerberatergebührenverordnung müsste es um einen Gegenstandswert von 2,5 Mio. EUR gehen, um das verlangte Honorar zu rechtfertigen - ging es aber nicht. Es handel(te) sich um ein kleines Gewerbe (150 TEUR Umsatz p.a. mit 2-3 "400 EUR Jobbern" - Buchhaltung wurde von drittem Büro erledigt). Habe ich irgendeine rechtliche Möglichkeit gegen diese Rechnung vorzugehen? Wenn ja, welche?

Ein Freund hat etwas von einer "Honorarvereinbarung" bei Steuerberatern erzählt... bin mir nicht sicher, ob ich sowas unterschrieben habe. Falls ja, ist der StB verpflichtet mir eine Kopie zukommen zu lassen? Ist die Honorarvereinbarung immer gültig oder nur, wenn der StB. einen erhöhten Aufwand hatte?

Viele Grüße!

16. Juli 2008 | 12:48

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender!

Vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben und unter Berücksichtigung des Mindesteinsatzes in der gebotenen Kürze wie folgt beantworte.

Sie können zunächst den Steuerberater auffordern, Ihnen diese Rechnung anhand der Steuerberatergebührenordnung zu erläutern.
Sollte hier keine Einigung gefunden werden, so können Sie sich an die zuständige Steuerberaterkammer wenden.
Dort kann eine Prüfung der Gebührenrechnung erfolgen.

Eine Honorarvereinbarung bei Steuerberatern ist möglich und bedarf der schriftlichen Erklärung des Mandanten.Sie ist nur zulässig, um eine höhere Vergütung als die angemessene (also nach Gebührenordnung)festzulegen.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie dem Steuerberater eine Vereinbarung diesbezüglich unterschrieben haben, so sollten Sie eine Kopie anfordern. Liegt eine Vereinbarung vor, so wird der Steuerberater Ihnen dies sicher durch die Kopie beweisen wollen.

Ich hoffe, Ihre Fragen zunächst beantwortet zu haben.

Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der Frage auf Ihren Angaben beruht. Durch Hinzufügen oder Weglassen von Informationen kann sich die rechtliche Bewertung ändern.

Dieses Forum ist nicht geeignet, eine umfassende Beratung durch einen Rechtsanwalt zu ersetzen, sondern soll nur eine erste juristische Tendenz aufzeigen.

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Gerne bin ich Ihnen im Rahmen der Mandatserteilung bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche behilflich.

Mit freundlichem Gruß,

Rechtsanwältin Wibke Schöpper.

E-Mail: kanzlei-schoepper@alice-dsl.net


Rechtsanwältin Wibke Türk
Fachanwältin für Familienrecht

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