Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
In der beschriebenen Situation ist der Aufhebungsvertrag rechtlich unwirksam, da die Zustimmung des zweiten Mieters fehlt. Ein Mietvertrag, der von mehreren Personen gemeinsam abgeschlossen wurde, kann grundsätzlich nur von allen beteiligten Mietern gemeinsam aufgehoben werden.
Da der zweite Mieter nicht zugestimmt hat, ist der Aufhebungsvertrag nicht wirksam. Zudem könnte die Täuschung durch den Übersetzer ein weiterer Grund sein, die Wirksamkeit des Vertrags anzufechten. Eine Anfechtung wegen Täuschung ist nach § 123 BGB möglich, wenn die Mieterin durch falsche oder irreführende Informationen zur Unterschrift bewegt wurde.
Insgesamt bleibt der ursprüngliche Mietvertrag bestehen, da die erforderliche Zustimmung aller Vertragsparteien für die Aufhebung nicht vorliegt.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
25. September 2024
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20:21
Antwort
vonRechtsanwalt Deniz Altundag
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