Sondernutzungsrecht Garten WEG

24. September 2024 17:22 |
Preis: 52,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Hallo, ich besitze eine Eigentumswohnung mit Terrasse und Sondernutzungsrecht an angrenzenden kleinem Stück Garten/Rasen. Bepflanzung um Terrasse herum ist größtenteils von mir angepflanzt. In den letzten 25 Jahren habe ich auch das Beschneiden der Sträucher und Hecke gemacht bzw. machen lassen. Nun wurden heute ohne Absprache mit mir von der Hausverwaltung die Sträucher vor meiner Terrasse geschnitten, die ja auch als Sichtschutz dienen. Der Sichtschutz ist entsprechend nicht mehr vollständig gegeben. Ist das rechtens?

24. September 2024 | 17:41

Antwort

von


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Sehr geehrte Fragestellerin,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

In Ihrem Fall ist entscheidend, ob es Regelungen in der Gemeinschaftsordnung gibt, die die Pflege und den Rückschnitt der Bepflanzung betreffen. Da Sie ein Sondernutzungsrecht an der Gartenfläche haben, sind Sie grundsätzlich berechtigt, diese Fläche nach Ihren Vorstellungen zu nutzen und zu pflegen, solange keine Regelungen der Gemeinschaftsordnung dem entgegenstehen.

Wenn die Sträucher von Ihnen gepflanzt wurden und Sie diese über Jahre gepflegt haben, spricht dies dafür, dass die Pflege in Ihren Verantwortungsbereich fällt. Die Hausverwaltung hätte ohne Ihre Zustimmung nicht eingreifen dürfen, es sei denn, es gibt einen Beschluss der Eigentümergemeinschaft, der dies erlaubt.

Da der Sichtschutz nun beeinträchtigt ist, könnten Sie die Hausverwaltung auffordern, solche Maßnahmen zukünftig zu unterlassen und gegebenenfalls die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands verlangen. Es wäre ratsam, die Gemeinschaftsordnung zu prüfen, um festzustellen, ob es spezifische Regelungen zur Gartenpflege gibt, die das Vorgehen der Hausverwaltung rechtfertigen könnten.

Sollte es keine solche Regelung geben, könnten Sie auf Unterlassung weiterer Eingriffe bestehen. Eine einvernehmliche Klärung mit der Hausverwaltung und den anderen Eigentümern wäre jedoch empfehlenswert, um zukünftige Konflikte zu vermeiden.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.

Mit freundlichen Grüßen


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