Gebäude Versicherung , Nebenkosten.

21. September 2024 15:34 |
Preis: 30,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

In unserer Siedlung von Viwavest, wird die Gebäudeversicherung auf auf über 9000 Quadratmeter verteilt und mehrere eigenständige Gebäude verteilt. Es wird einfach durch die Quatratmeteter Zahl geteilt. Ist da rechtens, wenn die Gebäude nicht zusammen hängen?
Leider habe ich keinen adäquaten Rechtsspruch zu dieser Angelegenheit im Netz gefunde

Mit freundlichem Gruß, Uwe Schmechel

21. September 2024 | 16:07

Antwort

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Guten Tag,

die Verteilung von Gebäudeversicherungskosten nach Quadratmetern, auch auf mehrere eigenständige Gebäude verteilt, ist in Deutschland in der Regel möglich, jedoch kommt es auf die spezifischen Regelungen im Miet- oder Eigentumsrecht sowie auf den genauen Versicherungsvertrag an. Ob dies rechtlich zulässig ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie dem konkreten Versicherungsvertrag, der Teilungserklärung (bei Eigentümergemeinschaften) oder den Vereinbarungen im Mietvertrag.

Eigentümergemeinschaften (Wohnungseigentumsgesetz):
In einer Eigentümergemeinschaft, wie es bei Eigentumswohnungen üblich ist, wird oft ein Gesamtversicherungsvertrag für alle Gebäude abgeschlossen. Hier ist die Verteilung der Versicherungskosten auf die Eigentümer nach dem Miteigentumsanteil üblich. Dieser orientiert sich häufig an der Größe der Wohnungen oder an den entsprechenden Nutzflächen, unabhängig davon, ob es sich um verschiedene Gebäude handelt.

Wenn die Gebäudeversicherung auf Grundlage der Gesamtfläche aller Gebäude aufgeteilt wird, kann dies rechtens sein, wenn es in der Teilungserklärung oder in den Beschlüssen der Eigentümergemeinschaft so festgelegt ist. Ein wichtiger Punkt hierbei ist, dass die Kostenverteilung durch mehrheitliche Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft bestimmt werden kann, sofern diese den gesetzlichen Vorgaben entspricht.

Mietverhältnisse:
In Mietverhältnissen dürfen Gebäudeversicherungskosten in der Regel als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden, wenn dies im Mietvertrag festgehalten ist. Auch hier werden die Kosten oft nach Wohnfläche oder Mietanteil umgelegt. Die Mieter zahlen dann anteilig für die Versicherung des gesamten Gebäudes. Wenn es sich um eine Siedlung mit mehreren Gebäuden handelt, wird es allerdings problematisch, wenn ein Mieter eines Gebäudes für Versicherungskosten anderer Gebäude aufkommen soll. Das müsste im Mietvertrag explizit geregelt sein.

Rechtsprechung und Probleme bei getrennten Gebäuden:
Es gibt keine pauschale Rechtsprechung, die besagt, dass die Gebäudeversicherung nicht auf getrennte Gebäude verteilt werden darf. Solange dies im Verwaltervertrag (bei Eigentümern) oder im Mietvertrag (bei Mietern) klar geregelt ist, ist es rechtlich möglich. Allerdings könnte es in Einzelfällen als unangemessen eingestuft werden, wenn die Kostenverteilung stark ungerecht erscheint oder nicht den tatsächlichen Risiken entspricht.

Mögliche rechtliche Ansätze:
Oft sind alle Gebäude einer Anlage in einem gemeinsamen Versicherungsvertrag versichert. Hier sollte man überprüfen, ob die Verteilung nach Quadratmetern vertraglich so vorgesehen ist.
Teilungserklärung oder Eigentümerbeschluss: Eigentümer sollten die Teilungserklärung und die Beschlüsse der Eigentümerversammlung einsehen, um zu überprüfen, wie die Verteilung der Kosten festgelegt wurde.
Mieter sollten insoweit genau prüfen, ob und wie die Umlage der Gebäudeversicherungskosten im Mietvertrag geregelt ist.
Wenn die Umlage der Versicherungskosten als ungerecht empfunden wird, besteht die Möglichkeit, dies rechtlich anzufechten. Dazu sollte ein Fachanwalt für Miet- oder Wohnungseigentumsrecht konsultiert werden, der die Vertragslage im Detail prüft. Entsprechende Anwaltskontakte für eine Vertretung vor Ort finden Sie etwa auf dieser Plattform oder auch unter: https://anwaltauskunft.de/anwaltssuche


Viele Grüße


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