Abschreibung Erwerb Wohneigentum

| 3. September 2024 06:52 |
Preis: 30,00 € |

Steuerrecht


Beantwortet von

Ich überlege, eine kleine Eigentumswohnung zu kaufen, die in den ersten drei Jahren als kostenfreie Unterkunft für mein Patenkind fungieren soll, während sie ihre Ausbildung macht. Ich habe ihr zugesichert, dass sie während der Ausbildung ihre Wohnung von mir finanziert bekommt - egal ob Miete oder mein Eigentum.
Später wird die Wohnung vermietet - entweder dann an sie, wenn sie ein reguläres Einkommen hat oder an jemand Fremdes, wenn sie ausziehen will
Ich würde natürlich gerne die Wohnung abschreiben. Aber geht das, wenn ich in den ersten Jahren keine Mieteinnahmen habe?
Wie sähe der Fall aus, wenn sie nur eine kleine Miete (z.B. 100 Euro) zahlen würde: Könnte ich dann nur diese 100 Euro abschreiben? Aber eigentlich schreibt man ja die Erwerbskosten ab.
Was mache ich am Besten?

3. September 2024 | 11:08

Antwort

von


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die Abschreibung von Immobilien ist bei einer Eigennutzung leider nicht möglich. Es gibt Ausnahmen zum Beispiel bei § 7 h EStG, die Sanierungsgebiete fördern sollen, das liegt bei Ihnen aber nicht vor.

Nun können Sie zwar Mieteinnahmen veranschlagen, die dann aber in einer Drittbetrachtung den Marktverhältnissen entsprechen müssen. Mit einer symbolischen Miete von 100 Euro ist es damit also nicht getan, so daß man Ihnen dann vom FA die Abschreibung verwehren würde, Sie aber an der Besteuerung auch dieser 100 Euro festhalten würde.

Davon dürften Sie auch nichts haben.

Aus rechnerischer Sicht lohnt sich der Kauf und die Zurverfügungstellung der Wohnung also nicht. Ob Sie dies nun aus Gefälligkeit tun oder auf spätere Wertsteigerungen setzen, steht auf einem anderen Blatt.

Mit besten Grüssen

Fricke
RA


Ergänzung vom Anwalt 3. September 2024 | 16:52

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Bewertung des Fragestellers 3. September 2024 | 15:56

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