Schlüssel eingezogen nach Vekehrskontrolle aber Führerschein zurück bekomme.

| 21. August 2024 16:14 |
Preis: 60,00 € |

Verkehrsrecht


Beantwortet von


16:56

Heute um 8:00 wurde ich auf dem Weg zur Arbeit von einem Streifenwagen angehalten. Es sollte eine Routinekontrolle sein. Da ich 15 min vorher erst wachgeworden bin war ich also noch sehr verschlafen.
Die Polizisten behaupteten das ich unter Drogeneinfluss stehen würde.
Ich verneinte dies, da ich keine Drogen nehme und auch kein Alkohol trinke. Sie bestanden darauf ein paar Tests zu machen. Ich habe alle Test mitgemacht. Danach forderten sie mich auf einen Urintest zu machen, den ich verweigerte, da wir mitten im Dorf standen und diese Urintests sehr unzuverlässig sind. Ich stimmte einen Bluttest zu, da ich nichts zu verbergen habe. Mir wurden Handschellen angelegt und ich wurde in den Streifenwagen gesteckt. Währenddessen parkte einer der Polizisten mein Auto und kassierte den Schlüssel ein.
Wir hatten tatsächlich ein paar gute Gespräche und ich habe mich sehr kooperativ gezeigt. Auf der Wache angekommen wurde mir dann von einem Arzt Blut entnommen.
Ich habe alle fragen des Arztes beantwortet, doch die körperlichen Tests habe ich verweigert, da ich diese ja schon vor den Polizisten machen musste. Danach wurde ich nicht belehrt und mir wurde mein Fahrzeugbrief, der Führerschein und mein Ausweis wieder gegeben. Den Schlüssel haben die behalten, mit den Worten, dass ich ihn am Freitag abholen darf. Ich würde ihn aber nur bekommen wenn ich davor einen Urintest abgeben würde.
Jetzt meine Frage. Muss ich den Urintest machen und darf ich solange kein Auto fahren?

Gruß

21. August 2024 | 16:33

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

1. Muss ich den Urintest machen?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, einen Urintest zu machen. Wie im Kontext beschrieben, sind Drogenschnelltests, wie Urintests, freiwillig. Sie haben das Recht, diesen Test zu verweigern. Die Polizei kann Sie nicht zwingen, einen Urintest abzugeben, insbesondere wenn Sie bereits einer Blutentnahme zugestimmt haben, die in der Regel als zuverlässiger gilt.

2. Darf ich solange kein Auto fahren?

Die Tatsache, dass die Polizei Ihren Autoschlüssel einbehalten hat, deutet darauf hin, dass sie Zweifel an Ihrer Fahrtüchtigkeit hat. Solange die Polizei Ihren Schlüssel einbehält, dürfen Sie das Fahrzeug nicht nutzen. Dies ist eine präventive Maßnahme, um eine mögliche Gefährdung des Straßenverkehrs zu verhindern.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Polizei Ihnen den Schlüssel nur unter bestimmten Bedingungen einbehalten darf. Wenn die Blutuntersuchung keine Hinweise auf Drogen oder Alkohol ergibt, sollten Sie Ihren Schlüssel ohne weitere Bedingungen zurückerhalten.

Zusammenfassung:

- Sie sind nicht verpflichtet, den Urintest zu machen.

- Solange die Polizei Ihren Autoschlüssel einbehält, dürfen Sie das Fahrzeug nicht nutzen.

- Wenn die Blutuntersuchung negativ ausfällt, sollten Sie Ihren Schlüssel ohne weitere Bedingungen zurückerhalten.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rückfrage vom Fragesteller 21. August 2024 | 16:37

Erstmal danke für die schnelle Antwort.
Nur zum Verständnis. Ich darf das eine Auto nicht benutzen, darf aber ein anderes Fahrzeug fahren oder darf ich gar kein Auto fahren?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 21. August 2024 | 16:56

1. Nutzung des spezifischen Fahrzeugs:

Da die Polizei Ihren Autoschlüssel einbehalten hat, dürfen Sie das spezifische Fahrzeug, dessen Schlüssel einbehalten wurde, nicht nutzen. Dies ist eine präventive Maßnahme, um eine mögliche Gefährdung des Straßenverkehrs zu verhindern, solange der Verdacht besteht, dass Sie unter Drogeneinfluss stehen könnten.

2. Nutzung anderer Fahrzeuge:

Es gibt keine allgemeine Einschränkung, die Ihnen das Führen anderer Fahrzeuge verbietet, solange Ihre Fahrerlaubnis nicht entzogen oder eingeschränkt wurde. Die Polizei hat lediglich den Schlüssel zu einem bestimmten Fahrzeug einbehalten, was bedeutet, dass Sie theoretisch andere Fahrzeuge fahren dürfen, sofern keine weiteren Maßnahmen gegen Ihre Fahrerlaubnis ergriffen wurden.

Zusammengefasst:

- Sie dürfen das Fahrzeug, dessen Schlüssel die Polizei einbehalten hat, nicht nutzen.

- Sie dürfen andere Fahrzeuge fahren, solange Ihre Fahrerlaubnis nicht entzogen oder eingeschränkt wurde.
Ich hoffe, diese Antwort klärt Ihre Frage.

Mit freundlichen Grüßen

Altundag
Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 21. August 2024 | 17:08

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