Fremde Logos auf eigenem Online-Portal einbinden – Urheberrecht und Co.

6. August 2024 09:05 |
Preis: 47,00 € |

Internetrecht, Computerrecht


Beantwortet von


11:35

Guten Tag,

ich habe eine Frage bzgl. der Verwendung von Unternehmens-Logos auf einem Online-Portal. Die Firmen wissen hiervon zum Teil gar nichts, es ist eher eine Art Branchenkatalog, auf dem Dienste und Neuigkeiten unterschiedlicher Anbieter vorgestellt werden. Ist es dabei erlaubt, die Logos der Unternehmen auf einer Unternehmensprofilseite darzustellen? Es erfolgt auch eine Verlinkung zur Website der jeweiligen Unternehmen (jedoch nicht, wenn man auf das Logo klickt).

Das gleiche Prinzip macht Pitchbook: es werden automatisiert Unternehmensprofile angelegt und Logos der entsprechenden Unternehmen mit eingebunden – ohne deren Zustimmung/Erlaubnis.

Hier einige Beispiele:

https://pitchbook.com/profiles/company/209416-87
https://pitchbook.com/profiles/company/111763-72
https://pitchbook.com/profiles/company/109695-52

Ist es rechtens, was Pitchbook hier macht? Oder müsste zumindest irgendwo auf der Seite ein Hinweis bzgl. der Logos gemacht werden (dass die Rechte bei den Unternehmen selbst liegen zum Beispiel)?

Falls es so nicht rechtens ist: Wie kann man es möglichst unkompliziert (ohne jede einzelne Erlaubnis vorab einzuholen) rechtssicher gestalten?

6. August 2024 | 09:41

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Zumindest etwas aufwändiger gestaltete Logos sind urheberrechtlich geschützt und dürfen schon aus diesem Grund nicht ohne Einwilligung des Rechteinhabers veröffentlich werden.

Zudem sind die Logos in der Regel auch markenrechtlich geschützt. Zwar kann der Markenname grundsätzlich beschreibend und nicht markenmäßig genutzt werden, auch in einem Branchenverzeichnis. Die Verwendung des Logos ist aber zum Zwecke der Benennung des Unternehmens grundsätzlich nicht notwendig und daher ohne Einwilligung ebenfalls unzulässig, vgl. BGH, 14.04.2011 - I ZR 33/10.

Eine rechtssichere Gestaltung für die pauschale Nutzung von Logos ohne Einwilligung der Rechteinhaber ist daher nicht möglich.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Jan Wilking

Rückfrage vom Fragesteller 6. August 2024 | 11:30

Guten Tag,

vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Ich möchte gerne noch einige Punkte klarstellen, um sicherzustellen, dass ich die rechtlichen Rahmenbedingungen vollständig verstehe und korrekt umsetze:

1. Pitchbook Beispiel: Pitchbook scheint Unternehmenslogos ohne Zustimmung einzubinden und würde sich ja vermutlich auf eine "redaktionelle Nutzung" beziehen, oder? Können Sie genauer erläutern, warum dies rechtlich problematisch sein könnte und ob es spezifische Kriterien oder Beispiele gibt, wann die redaktionelle Nutzung von Logos erlaubt ist? Wie könnte ich dies auf mein Branchenverzeichnis anwenden?

2. Hinweis auf der Seite: Wenn ich einen Hinweis auf der Seite anbringe, dass die Rechte der Logos bei den jeweiligen Unternehmen liegen, könnte dies rechtliche Probleme vermeiden? Falls ja, wie sollte ein solcher Hinweis konkret formuliert sein?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 6. August 2024 | 11:35

Vielen Dank für Ihre Nachfrage.

Auch eine „redaktionelle Nutzung" berechtigt nicht zur Nutzung der Logos, da die Nennung des Namens/der Marke zur Zweckerreichung ausreicht und die Abbildung des Logos regelmäßig nicht erforderlich ist.

Ein Hinweis auf der Seite ändert zumindest nach deutschem Recht nichts, insbesondere kann dies nicht die erforderliche Einwilligung ersetzen.

Zwar wird sich in der Praxis zumindest bei neutraler oder positiver Erwähnung kein Unternehmen daran stören, rein rechtlich gesehen ist es aber wie ausgeführt problematisch.

Mit besten Grüßen

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