Ehegattennachzug

6. Juli 2008 08:41 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Ausländerrecht


Beantwortet von


22:14

Sehr geehrte Damen und Herren,

es handelt sich um meine Frau **** geboren *****.1991 in Kosovo.Ich habe sie nach Deutschland eingeladen sie hat den Antrag Ehegattennachzug beantragt und es wurde keine Visum erteilt.Grund war weil sie unter 18 jahren ist.Gerichtsbeschluss Heiratsurkunde Eltern haben unterschrieben und ich war auch vor ort.Denn Deutschtest hat sie mit Erfolg bestanden.Es handelt sich nicht um eine Zwangsehe.Haben uns kenngelernt und sin frisch verheiratet.Zu meinen Personalien bin 19 jahre alt und lebe seit 1993 in Deutschland besitz der Deutschen Staatsangehörigkeit.Ausbildung als Kfz-mechatroniker im 3.Lehrjahr.

Gibs den eine Lösung für meine Frau ***** nach Deutschland einzureisen

Mit freundlichen Grüßen

6. Juli 2008 | 09:44

Antwort

von


(173)
Rathausplatz 1
76829 Landau
Tel: 06341 - 91 777 7
Web: https://www.seither.info
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Frage, die ich anhand Ihrer Unterlagen wie folgt beantworten kann:

1.
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben, wird eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Familienzusammenführung bei Ehegatten nur dann erteilt, wenn beide das 18. Lebensjahr vollendet haben. Dies ergibt sich aus § 28 Abs. 1 S.5 AufenthG i.V.m. § 30 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG .

Diese Vorschrift ist zwingend, so dass die Behörde an die gesetzliche Vorgabe gebunden ist und hiervon nicht abweichen kann.

Sinn dieser Regelung ist, minderjährige Personen vor Zwangs- oder Scheinheiraten zu schützen. Nicht zu prüfen ist dabei, ob tatsächlich eine solche Heirat vorliegt.

2.
Aufgrund der eindeutigen gesetzlichen Regelung muss ich Ihnen daher leider mitteilen, dass ich derzeit keine Möglichkeit sehe bereits jetzt eine Aufenthaltserlaubnis für Ihre Ehefrau zu erhalten. Ich bedaure, Ihnen keine positivere Mitteilung machen zu können.

Sie werden daher wohl warten müssen, bis Ihre Frau das 18.Lebensjahr vollendet hat und sodann einen neuen Antrag stellen.

Bitte beachten Sie, dass die vorliegende Antwort auf der Grundlage Ihrer Schilderungen erfolgt ist. EIne abschließende Beantwortung setzt stets die Kenntnis des gesamten Sachverhaltes und der zugrundeliegenden Verwaltungsakte voraus.

Ich hoffe, Ihre Frage ausreichend beantwortet zu haben und stehe gerne - persönlich wie auch im Rahmen der Nachfragefunktion - weiter zur Verfügung.


Mit freundlichen Grüßen

Maximilian A. Müller, Rechtsanwalt
Dr. Seither Rechtsanwaltskanzlei, Landau i.d.Pfalz

---
www.seither.info
---


Rechtsanwalt Maximilian A. Müller
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Rückfrage vom Fragesteller 6. Juli 2008 | 11:15

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Maximilian A. Müller,

Ich habe am 13.März 2008 in Kosovo geheiratet.Denn Antrag hat meine Frau ***** erst am 12.06.2008 gestellt vorher konnte sie nicht weil sie musste erstmal den Deutsch-Test A1 bestehen und dan die kompleten Dokumente in der Deutschen Botschaft abgeben.Erst am 2.Juli bekam sie bescheit das sie kein Visum bekommt wegen ihren alters.Warum hat den nicht die Botschaft den Antrag dan aufgenommen und hat hoffen zu lassen das sie ein Visum bekommt.Das Visum blockiert alles Ehegattennachzug,Weiterbildung,Zusammenleben,Liebe einfach alles.Vor paar monaten war das Gesetz das beide Ehepaare das 18.Lebensjahr vollendet müssen noch nicht vorhanden jeden Monat kommen neue Gesetze hinzu.Und eine Anforderund nach der anderen Anfordeung ablegen zu müssen also bestimmt der Staat wer zusammen Leben muss und wer nicht.Am Anfag der Neureglung müsste man nur den Deutschtest A1 ablegen.Falls es garnicht geht,

habe noch eine Anliegen:Kann dan meine Frau mit eine Beantragten Schengen-Visum für 3 Monate nach deutschland einreissen mit Zustimmung der Eltern Verplichtungserklärung ist abgeschlossen und Krankenversicherun kann man in Kosovo abschließen.Würde sie ein Schengen-Visum bekommen?

Bedanke mich nochmal fürs bemühen Herr Rechtsanwalt Maximilian A. Müller

Mit freundlichen Grüßen

*****

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 6. Juli 2008 | 22:14

Sehr geehrter Fragesteller,

ich kann Ihren Unmut gut verstehen. Häufige Gesetzesänderungen im Bereich des Ausländerrechts führen sicherlich dazu, dass die vorschriften für die Betroffenen teilweise nur schwer nachvollziehbar sind und auch nur wenig Planungssicherheit geben. Das eingeführte Mindestalter geht auf eine europarechtliche Regelung zurück und soll - wie schon erwähnt - Zwangshochzeiten u.ä. vorbeugen. Möglichkeiten, gegen diese gesetzliche Regelung vorzugehen, bestehen jedoch leider in Ihre Fall wohl nicht.

Die Beantragung eines Schengen-Visums wäre unter Umständen eine Möglichkeit, um einen kurzfristigen Aufenthalt zu erreichen, wenn die hierfür geltenden Voraussetzungen eingehalten sind, insbesondere z.B. eine Krankenversicherung abgeschlossen wird, die innerhalb der Schengen-Staaten gilt. Nähere Informationen hierzu können Sie bei Bedarf auch beim Auswärtigen Amt in Erfahrung bringen (z.B. hier http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/WillkommeninD/EinreiseUndAufenthalt/Visabestimmungen.html#t2).

Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen und Ihrer Frau viel Glück bei der Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis für ein gemeinsames Leben hier in Deutschland.

Mit freundlichen Grüßen
Maximilian A. Müller, Rechtsanwalt

ANTWORT VON

(173)

Rathausplatz 1
76829 Landau
Tel: 06341 - 91 777 7
Web: https://www.seither.info
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Aufenthaltsrecht, Fachanwalt Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Internetrecht, Miet- und Pachtrecht, Wohnungseigentumsrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119055 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Eine so ausführliche und schnelle Beantwortung ist mehr als lobenswert. Keine Rückfrage notwendig. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank für die schnelle und nachvollziehbare Erläuterung. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Wow hätte Noenals gedacht das ein Fremder Mensch für wenig Geld hier mir so Hilft vielen Dank. ...
FRAGESTELLER